Zurück in die Tarifbindung

Die Bremer Tageszeitungen AG, die mit etwa 430 Mitarbeitern die Zeitungen Weser-Kurier, Bremer Nachrichten und Verdener Nachrichten herausbringt, ist von den Gewerkschaften ver.di und DJV zu Tarifverhandlungen aufgefordert worden. Diese Tarifverhandlungen kann der Verlag nur vermeiden, wenn er kurzfristig wieder tarifgebundenes Mitglied im Bremer Zeitungsverlegerverband wird. Eine entsprechende Entscheidung des Verlages haben die Gewerkschaften bis zum 6. Dezember eingefordert. Der Verlag ist seit etwa 5 Jahren nur noch Mitglied ohne Tarifbindung im Verlegerverband. Dadurch will er die zwingende Wirkung der Branchentarifverträge ausschließen. Auf einer ver.di-Mitgliederversammlung am 23. November haben die betroffenen Verlagsangestellten, Zeitungsredakteure und -redakteurinnen diese Tarifflucht als Missachtung der Beschäftigten und deren Arbeitsleistung bewertet.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »