Zuschuss für Freie zur Altersversorgung

Foto: fotolia

Freie Autorinnen und Autoren können beim Autorenversorgungswerk (AVW) der VG Wort einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro zu ihrer privaten Altersvorsorge beantragen. Bezuschusst werden Kapitallebensversicherungen, zusätzliche private Rentenversicherungen, Sparverträge und auch Neuabschlüsse. Wer unsicher ist, ob er die Bedingungen für den Zuschuss erfüllt, den bittet das Autorenversorgungswerk, trotzdem auf jeden Fall Kontakt mit der VG Wort aufzunehmen. Denn viele Ansprüche werden derzeit nicht wahrgenommen.

Anspruch auf den Zuschuss zur privaten Altersvorsorge haben Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort, die in den vergangenen fünf Jahren mindestens 50 Prozent ihrer Einkünfte – aber nicht weniger als 3.900 Euro im Jahr – aus freier publizistischer Tätigkeit erzielt, von Ausschüttungen der VG Wort profitiert haben und über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversichert sind. Jedoch: Wer von anderer Seite Zuschüsse zur privaten Altersversorgung erhält oder aber bereits den laufenden jährlichen Zuschuss zur Altersversorgung vom AVW bekommt (nach früheren Regelungen war dies noch möglich), der hat keinen Anspruch mehr auf den einmaligen Zuschuss.

Wer sich nicht sicher ist, ob er diese Bedingungen erfüllt, wer zum Beispiel nicht über die KSK rentenpflichtversichert ist, sollte sich allerdings trotzdem bei der VG Wort melden, denn „dann wird geprüft, ob hier ein begründeter Fall für eine ‚Befreiung von den Voraussetzungen‘ vorliegt“, erklärt Karin Leidenberger vom Autorenversorgungswerk. In solchen Fällen könne nämlich der Stiftungsrat den Zuschuss trotzdem gewähren.

Der Antrag auf den Zuschuss zur Altersvorsorge kann ab dem 50. Lebensjahr bis zum Eintritt ins gesetzliche Rentenalter gestellt werden. Als Zuschuss bekommen die Berechtigten die Hälfte der Ablaufleistung des jeweiligen Altersvorsorgevertrages, sofern die Beiträge überwiegend selbst gezahlt wurden. Bei Kapitallebensversicherungen zum Beispiel ist das die Hälfte der im Vertrag garantierten Kapitalabfindung. Diese muss allerdings mindestens 5.000 Euro betragen. Beträgt die Ablaufleistung also 10.000 Euro, gibt es einen Zuschuss von 5.000 Euro. Maximal werden 7.500 Euro als einmaliger Zuschuss an den Antragsteller ausgezahlt.


Bei Fragen erreicht man das Autorenversorgungswerk unter avw@vgwort.de oder 089/5141242. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden sich unter http://www.vgwort.de/die-vg-wort/sozialeinrichtungen/autorenversorgungswerk.html.

Weitere aktuelle Beiträge

Berichten über LSBTIQ-Themen

Wenn queere Menschen (Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans und inter Menschen) Beiträge über sich in Zeitungen lesen oder im Fernsehen gucken, kommen sie manchmal aus dem Staunen nicht heraus. Egal ob Boulevard, Qualitätspresse oder Nachrichtenagenturen: Regelmäßig gibt es Schlagzeilen über das „Homosexuellen-Milieu“ und ungelenke Formulierungen wie „Homosexuelle und Lesben“ oder „bekennende Bisexuelle“ und „Menschen im falschen Körper“. Ein kollegialer Leitfaden zeigt, wie es besser geht.
mehr »

Wie ähnlich ist presseähnlich?

Der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Ralf Ludwig, erwartet, dass es für die öffentlich-rechtlichen Sender künftig schwerer werde, insbesondere jüngere Zielgruppen online zu erreichen. Grund dafür sei die „Schärfung des sogenannten Verbots der Presseähnlichkeit“, sagte Ludwig Ende Mai im Medienausschuss des sächsischen Landtags.
mehr »

ARD-Nachrichtentag: Mehr Transparenz

Nachrichten sind das Herz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie sollen gut recherchiert und aufbereitet sein, sollen verständlich Ereignisse vermitteln und einordnen. Beim ARD-Nachrichtentag am 5. Juni gab es einen offenen Einblick, wie das eigentlich geschieht. Teilnehmende bekommen Einblicke in den journalistischen Alltag und erfahren den Wert unabhängiger Nachrichten in Hörfunk, Fernsehen und Social Media.
mehr »

Altersversorgung für Filmschaffende

Zusammen mit der Schauspielgewerkschaft BFFS und dem Tarifpartner Produktionsallianz hat ver.di einen Tarifvertrag für eine branchenweite betriebliche Altersversorgung für Filmschaffende in Film- und Serienproduktionen abgeschlossen. Für die etwa 25.000 auf Projektdauer beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden vor und hinter der Kamera wird die neue tarifliche Altersvorsorge ab Juli 2025 starten.
mehr »