Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition am 1. März das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Es räumt ihnen das ausschließliche Recht ein, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Für systematische Zugriffe auf verlegerische Leistungen sollen Suchmaschinen und andere Dienste künftig Lizenzen erwerben müssen. Nicht betroffen sein sollen „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“. Zumindest recht kurze Auszüge aus indexierten Presseartikeln in Form von „Snippets“ könnten die Betroffenen also weiterhin anzeigen.
Was genau unter „kurz“ zu verstehen ist, bleibt nebulös wie anderes auch. Kein Wunder, dass die Debatte um das Gesetz anhält. Für ver.di ist es ein „unzureichendes Stückwerk“. Das Gesetz vernachlässige in der jetzigen Form die Interessen der Urheberinnen und Urheber, indem es ihnen lediglich eine „angemessene Beteiligung“ an den Einnahmen zuspreche. Konkretere Formulierungen fehlen. „Diejenigen, die die leistungsschutzrechtlich geschützten Inhalte überhaupt erst erbringen, nämlich die Journalistinnen und Journalisten, müssen mit mindestens 50 Prozent an den Erlösen aus den Lizenzgebühren beteiligt werden“, forderte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Frank Werneke. Wie das gewährleistet werden könne, darüber sollte es sofortige Gespräche geben. Parallel müsse sichergestellt sein, dass das Leistungsschutzrecht über die bestehenden Verwertungsgesellschaften umgesetzt werde. Noch kann das Gesetz jedoch vom Bundesrat am 22. März blockiert werden.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Bundesregierung muss Pressefreiheit respektieren

Zum bevorstehenden Start der Sitzungszeit des Bundestags nach der Sommerpause appelliert die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju in ver.di) an die Parlamentarier*innen, Presse- und Medienfreiheit engagiert zu stärken.
mehr »

Der Wahlkampf im Fernsehen

Gerade im Vorfeld von Landtags- oder Bundestagswahlen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) Zielscheibe für Kritik. Egal in welcher Form ARD und ZDF über Parteien und die Spitzenkandidat*innen berichten, irgendwie ist es immer falsch. Ein Dilemma, wie sich auch im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin exemplarisch zeigt.
mehr »

Dazwischen: Der Podcast für Sachsen-Anhalt

Die Macher*innen des Leipziger Podcast-Radiosenders detektor.fm starteten im März mit DAZWISCHEN ein regionales Nachrichten- und Informationsformat für Sachsen-Anhalt. Es will im Vorfeld der Wahlen „differenziert, nicht nur schablonenhaft, sondern auch in Grautönen über dieses Bundesland berichten“. Wir sprachen mit mit Christian Bollert, Geschäftsführender Gesellschafter von detektor.fm.
mehr »

No SLAPP: Abmahnung, Klage, Schadensersatz

Wie SLAPPs gegen Journalist*innen funktionieren und wie du dich schützen kannst. Im dritten Kapitel des Handbuchs der No SLAPP Anlaufstelle, verfasst von Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, LL.M. - für die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, erfahren sie, wie Medienschaffende konkret auf SLAPPs reagieren können
mehr »