Allein angesichts des Materials, welches NPD-Führungskräfte und -rechtsextreme Mitläufer in ihren Publikationen veröffentlichen, ist es nach wie vor kaum nachvollziehbar, wie schwer sich die Politik in Verbotsversuchen tut. Mit dem Grundgesetz sind viele Zitate und Darstellungen jedenfalls kaum vereinbar.
Der erste Anlauf für ein NPD-Verbot wurde 2001 von der Bundesregierung unter Gerhard Schröder eingeleitet und danach von Bundestag und Bundesrat unterstützt. Zwei Jahre später scheiterte er aus Verfahrengründen, nachdem bekannt geworden war, dass die NPD mit V-Leuten des Verfassungsschutzes bis in die Führungsebenen hinein durchsetzt sei.
Nach den Wahlerfolgen der Rechtsextremisten auf Länderebene, dem Deutschlandpakt von NPD und DVU und der länderübergreifenden Kooperation der Freien Kameradschaften mit der NPD wurde 2007 auf der politischen Ebene durch die SPD ein erneutes Verbotsverfahren angeschoben: Bis zum 31. März 2008 sollten aus allen Bundesländern die Erkenntnisse der Landesämter für Verfassungsschutz über die Verfassungsfeindlichkeit der NPD zusammengetragen werden. Doch die CDU/CSU-geführten Bundesländer weigerten sich, neue Informationen zur Verfügung zu stellen: Ein erneutes NDP-Verbotsverfahren habe keine Aussicht auf Erfolg und es sei unvertretbar, dafür die V-Leute des Verfassungsschutzes aus der Führungsebene der rechtsextremistischen Partei abzuziehen.
Anfang April einigten sich die Staatssekretäre der Innenministerien aus den Unions-geführten Ländern nun, gegen einen Verbotsantrag zu stimmen, da die bisher vorliegenden Erkenntnisse als „nicht hinreichend sichere Grundlage“ für ein Verbot zu werten seien.