Indymedia-Ermittlungen komplett rechtswidrig

Bild: 123rf

Das Landgericht Karlsruhe hat die Hausdurchsuchungen gegen die „Freiburger Fünf“ abermals für rechtswidrig befunden. Es habe keinen „hinreichenden Verdacht“ für die Vorwürfe gegeben. Die eingeleiteten Maßnahmen der Karlsruher Staatsanwaltschaft gegen fünf Personen zum Komplex »Indymedia linksunten« aus Freiburg seien die  »nicht verhältnismäßig« gewesen.

Das Vorgehen gegen die „Indymedia Linksunten“ entwickelt sich für die Ermittler, allen voran für den baden-württembergische Staatsanwalt Manuel Graulich, zum Desaster. Sie werden in im aktuellem Urteil des Landgerichts Karlsruhe, das M vorliegt. Graulich vertrat die Auffassung fünf Personen aus Freiburg hätten  die Internetplattform weiterbetrieben, die 2017 vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in einem zweifelhaften Vorgehen verboten worden war. Die Freiburger*innen sollten angeblich für die „Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts dieser verbotenen Vereinigung“ verantwortlich sein.

Im Urteil vom 30. Dezember 2025, das erst jetzt bekannt wurde, wird festgestellt, dass sowohl die Durchsuchungen im August 2023 als auch die „vorläufige Sicherstellung der elektronischen Datenträger der Beschwerdeführer rechtswidrig war.“ Diese Durchsuchungen im Fall gegen Linksunten Indymedia waren angeordnet worden, nachdem im Januar 2020 das Archiv der Internetplattform wieder im Internet auftauchte. Dort können allerdings keine Beiträge mehr veröffentlicht werden.

Dass die fünf Freiburger*innen etwas damit zu tun hatten, dafür gab es nach Ansicht das Landgerichts nicht einmal einen „hinreichenden Verdacht“. Ohnehin war schon 2022 das Verfahren gegen angebliche Plattform-Betreiber eingestellt worden. Das wurde bereits 2019 entschieden.  Die Ermittler zeigten aber trotz fehlender Indizien einen enormen Verfolgungswillen. Dabei war es ihnen nie gelungen, dem von de Maizière konstruierten „linksextremen Verein“ auch Mitglieder zuzuweisen.

Zweifelhaftes Vorgehen der Staatsanwaltschaft

Eigentlich ist es angesichts der Vorgänge keine Überraschung, dass mit dem Urteil dem Amtsgericht Karlsruhe und vor allem dem Staatsanwalt hart vor das Schienbein getreten wird. Im Urteil wird ausgeführt: „Es ist bereits zweifelhaft, ob im Zeitpunkt der Anordnung der Durchsuchungen ein Anfangsverdacht wegen eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 2 StGB bestand.“ Das Gericht belehrt die Kollegen am Amtsgericht darüber, dass es dafür einen „konkreten Verdacht“ geben müsse, der „über bloße Vermutungen“ hinausgehe, dass „eine Straftat begangen wurde und der Verdächtige als Täter oder Teilnehmer an dieser Tat in Betracht kommt“.

Das war nicht gegeben, weshalb das Landgericht die Durchsuchungsbeschlüsse als „nicht verhältnismäßig“ bewertete. Die Staatsanwaltschaft wird besonders drastisch kritisiert, denn die habe als „Herrin des Ermittlungsverfahrens gewissenhaft dafür Sorge zu tragen, dass der Ermittlungsrichter seine Entscheidungen auf der Grundlage aller maßgeblichen, bis zu dem jeweiligen Zeitpunkt angefallenen – be- und auch entlastenden – Ermittlungsergebnisse treffen kann“.

Gegenüber M erklären die betroffenen Freiburger*innen, dass das Urteil klar im Zusammenhang mit einem Urteil stehe, in dem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erst kürzlich eine Hausdurchsuchung bei einem Redakteur des freien Radios Radio Dreyeckland als „verfassungswidrig“ abgeurteilt hatte. Fabian Kienert habe angeblich die verbotene Linksunten unterstützt, da er in einem Beitrag auf das Archiv verlinkt hatte.

Auch in diesem Fall war der Verfolgungswille verschiedener Instanzen auffällig, weshalb sogar am Verfassungsgericht darüber entschieden werden musste. Ob, wie im Fall von Kienert erneut Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt werden, bleibt abzuwarten. Auch Kienert war am Landgericht Karlsruhe bereits freigesprochen worden. Angesichts der deutlichen Schlappe für die Strafverfolger, dürfte es sich jedoch um das letzte Verfahren im ergebnislosen Vorgehen gegen Linksunten handeln.

Anwalt spricht von Verfassungswidrigkeit

Die schweren Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre und die jahrelange grundlose Verfolgung von Aktivisten und Journalisten bleiben aber. Lukas Theune, der als Anwalt einen der Betroffenen vertritt, hält das gesamte Vorgehen für verfassungswidrig und hofft im Gespräch mit „nd“, dass bundesweit die Ermittlungsrichter aus dem Urteil lernen und „Vorbringen der Staatsanwaltschaft in Zukunft kritischer zu würdigen“.

 

 

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