Aus der VG Wort

Schecks im Frühjahr

Um die Urhebervergütungen auf Vervielfältigungsgeräte zu erhalten, muss die VG Wort oft jahrelang prozessieren. Erfolg hatte sie vor dem Bundesgerichtshof in Bezug auf Multifunktionsgeräte für die Jahre 2002 bis 2007. Rund 280 Millionen Euro kamen dadurch 2009 in die Kasse der Verwertungsgesellschaft. Die Tantiemen werden anteilsmäßig und jahrgangsgenau an die Wahrnehmungsberechtigten ausgeschüttet, die für diese Jahre Reprografievergütung erhalten haben. Die Schecks werden im Frühjahr 2010 versandt.

Autorenversorgung neu

Ende 1995 wurde das Autorenversorgungswerk der VG Wort aus finanziellen Gründen für Neuzugänge geschlossen. Ab 2011 wird das AVW wieder Zuschüsse zur Altersvorsorge für freie Autorinnen und Autoren zahlen. Dafür hatten sich insbesondere die in der VG Wort engagierten ver.di-Mitglieder seit Jahren eingesetzt.
Beim AVW II gibt es eine Einmalzahlung, die künftig mit Erreichen des 55. Lebensjahres beantragt werden kann – 2010 also von den in der KSK rentenversicherten Autoren des Geburtsjahres 1955. Die Höhe der Zahlung wird jährlich neu festgelegt, da sie von den Einnahmen der VG Wort abhängig ist. Gedacht ist an einen Betrag zwischen 2500 und 3000 Euro.
Für die mehreren tausend Autoren der Geburtsjahrgänge 1942 bis 1954, die nach der AVW-Schließung leer ausgingen, gibt es eine Sonderregelung mit nach Jahrgängen gestaffelten Zahlungen bis 2013.

METIS auch 2010

Auch im Jahr 2011 (wie auch schon 2009 und 2010) wird es beim Online-Meldesystems METIS (Meldung von Texten auf Internet-Seiten) der VG Wort wieder eine Sonderausschüttung für Autorinnen und Autoren geben, deren Verlage oder andere Online-Portalbetreiber Web-Texte nicht mit VG-Wort-Zählpixeln versehen.
Dafür müssen die Autoren ihre Texte online selbst bei der VG Wort registrieren lassen
(Zugang: http://tom.vgwort.de/).
Dabei gibt es drei Bedingungen:

  • Der Text muss 2010 frei im Internet zugänglich sein. Auch Texte aus den Vorjahren können gemeldet werden.
  • Im Internet-Text darf kein VG-Wort-Pixel eingebaut sein und der Urheber hat keine Möglichkeit, selbst zu verpixeln.
  • Der einzelne Internet-Text muss aus mindestens 1.800 Zeichen bestehen (Ausnahme: Lyrik).

Die Internet-Texte müssen bis zum 31. Dezember 2010 online gemeldet werden. Die Sonderausschüttung erfolgt dann im September/Oktober 2011. Bei der ersten Sonderausschüttung 2009 gab es für jeden Web-Text 3 Euro.

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