Fotograf in Handschellen

Brutaler Polizeieinsatz gegen friedliche Fußballgegner in Zürich

Mit unglaublicher Härte und Brutalität ging die Züricher Polizei am 4. Juli auf Gegner der UEFA Euro 2008 los. Auch Journalisten wurden angegriffen, in ihrer Arbeit behindert und festgenommen.

Im leerstehenden Züricher Fußballstadion Hardturm waren an diesem Tag Konzert und Spiele der Gruppe „Brot und Aktion“ angesagt als Protest gegen die Fußballeuropameisterschaft. Polizeiwagen rasten mit Blaulicht und Sirene heran. Polizisten gingen mit Gummigeschossgewehren auf die friedlichen AktivistInnen los. Der Fotojournalist Klaus Rozsa beobachtete wie die Polizisten „ohne Vorwarnung aus kürzester Distanz“ auf die Leute schossen. Als der erfahrene Fotograf das Geschehen mit der Kamera festhalten wollte, wurde er schroff aufgefordert, aufzuhören und abzuhauen. Rozsa, der bis 2005 Präsident des Sektors Presse in der Mediengewerkschaft comedia war, weigerte sich, verwies auf seinen Presseausweis und die Pressefreiheit. Daraufhin wurde er brutal von zwei Polizisten zu Boden gedrückt und in Handschellen gelegt . Ohne Angabe von Gründen wurde er über eine Stunde auf der Hauptwache Urania festgehalten. Es gab weder eine Vernehmung noch irgendein Protokoll. Nach diversen Beschimpfungen und Bedrohungen durch Polizisten, wurde er wieder auf die Straße gesetzt.
Comedia verurteilte den Einsatz der Züricher Polizei „auf das Schärfste“. „Mit diesem Vorgehen wird die verfassungsmäßig garantierte Pressefreiheit verletzt und ein Medienschaffender, der sich mit einem anerkannten Presseausweis legitimieren konnte, wurde an seiner Arbeit gehindert. Zusätzlich besorgniserregend ist, dass solche Fälle von Polizeiwillkür gegen Medienschaffende sich in letzter Zeit wieder häufen“, heißt es in einer Pressemitteilung. So wurde zum Beispiel im vergangenen Jahr ein Journalist der kritischen Wochen-Zeitung im Vorfeld einer Demonstration in Bern durch seine Verhaftung daran gehindert, über die Proteste zu berichten. Comedia verweist auf die Leitentscheidungen des Bundesgerichts und des Obergerichts Zürich aus dem Jahre 2002, wonach sich die Polizeibehörden gefallen lassen müssen, „dass ihre Interventionen von Medienschaffenden beobachtet, festgehalten und fotografiert werden“.
Rozsa erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Die Züricher Anwältin Regula Bähler hat am 31. Juli „Strafanzeige gegen Angehörige der Stadtpolizei Zürich“ gestellt. Die Staatsanwaltschaft wird aufgefordert „angesichts der absolut grundlosen, unverhältnismäßigen, willkürlichen und erniedrigenden Art und Weise, wie die Polizei gegen Klaus Ròzsa vorgegangen ist, zu prüfen, ob die Umstände der vorläufigen Festnahme die Tatbestände: der einfachen Körperverletzung, der Nötigung, der Freiheitsberaubung und des Amtsmissbrauchs erfüllen“. Ein Gerichtstermin steht noch nicht fest.

 
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