Türöffner für Recherche – keine Rabattmarke

Presseausweise Foto: Hermann Haubrich

Die Debatte über Sinn und Unsinn spezieller Journalistenrabatte ist vermutlich so alt wie der Journalistenberuf selbst. Unter dem Eindruck der Wulff-Affäre hat sie in jüngster Zeit an Schärfe gewonnen. Einige Unternehmen wie Air Berlin, Deutsche Bahn und Telekom haben diese Debatte zum Ausstieg aus Sonderkonditionen für Medienvertreter genutzt. Ist ein besonderer Journalistenrabatt legitim oder bildet er das Einfallstor zur Korruption?

Unsere Volksvertreter sind irgendwie zu beneiden. Sämtliche Kosten für Flüge der Abgeordneten übernimmt der Deutsche Bundestag (also alle Steuerzahler). Auch erhalten sie eine Netzkarte der Deutschen Bahn, natürlich 1. Klasse, ganz zu schweigen von der Nutzung des Bundestagsfahrdienstes in Berlin. Das Ganze gilt selbstverständlich nur für Dienstreisen. Aber spätestens seit der so genannten Dienstwagenaffäre der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (sie ließ sich bekanntlich im Urlaub auf der iberischen Halbinsel kutschieren) wissen wir, dass Politiker tendenziell immer im Dienst sind.
Auch Journalisten konnten bis vor kurzem vergünstigt reisen – mit einer um 50 Prozent ermäßigten BahnCard oder mit einem Rabatt der Fluggesellschaft Air Berlin. Doch mit derlei Wohltaten ist es nun vorbei. „Nach eingehender Prüfung“ sei die Deutsche Bahn „zu der Überzeugung gelangt, dass dieser Journalistenrabatt nicht mehr zeitgemäß ist“, hieß es in einer Mitteilung der DB Fernverkehr AG Ende Februar. Daher werde man den Verkauf dieser vergünstigen BahnCard zum 15. April einstellen. Noch eiliger hatte es die Billigfluglinie Air Berlin. Mit nahezu identischer Begründung verkündete sie die Abschaffung des zuletzt gültigen 25prozentigen Preisnachlasses für Inhaber von Presseausweisen zum 1. April. Die Begründung mutet an wie ein schlechter Aprilscherz. Zu der Entscheidung, so ließ Unternehmenschef Hartmut Mehdorn mitteilen, habe „die kontroverse öffentliche Debatte über die private Vorteilsnahme von Angehörigen einzelner Berufsgruppen geführt“. Wie bitte? Der Begriff „Vorteilsnahme“ suggeriert den Tatbestand der Bestechung, die laut § 331 des Strafgesetzbuchs „mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe“ geahndet wird. Einen ganzen Berufsstand aufgrund eines allgemeinen Preisnachlasses, den man jahrelang selbst angeboten hat, unter Korruptionsverdacht zu stellen – das ist schon ein ziemlich starkes Stück.
Reichlich verwegen erscheint in diesem Zusammenhang vor allem der unterschwellige Hinweis auf die Affäre Wulff. Denn worüber stürzte der Ex-Bundes- und Ministerpräsident? Erstens über einen zweifelhaften Hauskredit, über dessen Zustandekommen er offenbar den niedersächsischen Landtag belogen hat. Zweitens über seine Beziehung zu einem Filmproduzenten, der später in den Genuss von Landesbürgschaften kam. Was das Ganze mit der jetzt aufgeflammten Debatte über allgemeine Journalistenrabatte zu tun hat? Viele Journalisten verlangten „vollständige Transparenz“ vom Bundespräsidenten, „während sich zehntausende Medienleute in aller Stille ihrer Rabatte und kleinen Vorteile erfreuen“, monierte in der Frankfurter Rundschau etwa Götz Aly noch vor dem Wulff-Rücktritt. Der Fall Wulff sei „eine schöne Gelegenheit, vor der eigenen Tür zu kehren“. In einem Internet-Forum brachte Alexandra P. die völlige Unverhältnismäßigkeit solcher Saubermann-Parolen auf den Punkt: „Im Ernst? Wenn ich als Journalist vollkommen legale Rabatte in Anspruch nehme, darf ich den Rechtsbruch nicht anprangern, der von einem hochrangigen Politiker begangen wurde, der das deutsche Volk repräsentieren soll? Was raucht ihr denn für ein Kraut?“ Und ist’s auch Wahnsinn, hat es doch Methode: „Sind wir alle ein bisschen Wulff?“ hieß es zustimmungsheischend im „Maischberger“- Programm zur „Schnorrer-Republik“. Gefährdet scheint jedoch weniger die öffentliche Moral als die Fähigkeit mancher Kollegen zur Differenzierung. Das „Medium Magazin“ titelte entsprechend unoriginell: „Wulffen Sie auch?“
Dass innerhalb der journalistischen Profession solche Rabatte durchaus kontrovers diskutiert werden, ist nicht neu. Der Pressekodex liefert in Ziffer 15 zum Stichwort „Vergünstigungen“ eine klare Ansage: Er ächtet die „Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen“, als „mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar“. Und, noch deutlicher: „Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.“ Einen klaren Bannfluch gegen jede Art von Pressevergünstigungen enthält der Kodex indes nicht. Die Grenzziehung sieht so aus: „Recherche und Berichterstattung dürfen durch die Annahme von Geschenken, Einladungen und Rabatten nicht beeinflusst, behindert oder gar verhindert werden.“ Auch der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) spricht sich „gegen jegliche Versuche aus, durch Rabatte, Geschenke oder geldwerte Vorteile die journalistische Unabhängigkeit zu untergraben und Journalisten in ihrer Arbeit einzuschränken“. Allerdings hält der BdP die „Praxis maßvoller Journalistengeschenke“ für „unbedenklich“ (vgl. Interview, Seite 10).
Wie beliebt kleine und größere Preisnachlässe unter den Kollegen sind, belegt die vor drei Jahren publizierte Untersuchung von Dominik Stawski. 74 Prozent aller Tageszeitungsjournalisten haben schon einmal einen Presserabatt genutzt, so das Ergebnis seiner deutschlandweiten Befragung (Zusammenfassung der Ergebnisse in Message 2/2009). Besonders populär waren demnach Vergünstigungen von Autoherstellern, Reiseanbietern und Flugunternehmen sowie spezielle Internet- und Mobilfunktarife. Befragt nach ihrer grundsätzlichen Einstellung zu Presserabatten, offenbart sich eine Spaltung in zwei nahezu gleich große Lager. Eine Hälfte der Journalisten (53 Prozent) hält Sonderkonditionen für problematisch, die andere Hälfte (47 Prozent) hat damit nach eigenem Bekunden kein Problem. Was – gemessen an der tatsächlichen Inanspruchnahme der Rabatte – den Schluss nahelegt, dass nicht wenige nach dem Muster verfahren: „Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach“.

Bis in die jüngere Vergangenheit waren Sondervergünstigungen für die Medien gesetzlich stark eingeschränkt. Großzügige Rabatte mussten in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Rabatte für den Privatbedarf waren sogar untersagt. Erst als im Jahr 2001 das damalige Rabattgesetz abgeschafft wurde, begannen Hersteller und Dienstleister in großer Zahl um die Gunst der speziellen Zielgruppe der Multiplikatoren zu buhlen. Innerhalb von zehn Jahren schwoll der Katalog der Presserabatte auf derzeit mehr als 1.700 an. So lassen sich 15 bis 20 Prozent auf den Listenpreis diverser Automobilhersteller einsparen. Viele Verlage geben Abos ihrer Zeitungen und Zeitschriften um 25 Prozent billiger ab. Wer bislang mit Air Berlin preisgünstig abhob, kann dies künftig weiterhin bei Condor zum halben Preis fortsetzen. Manche Rabattangebote dürften allerdings selbst hart gesottenen Schnäppchenjägern ein Lächeln abringen. Eine 20prozentige „Vorteilsnahme“ gewähren nämlich auch die Produzenten von Socken, Nüssen sowie von Teichpflege- und Algenbekämpfungsprogrammen.
Was sich die Hersteller und Dienstleister vom Angebot solcher Vergünstigungen an die „Vierte Gewalt“ versprechen? Journalisten gelten als „Multiplikatoren, die später möglicherweise wohlwollend über das Produkt schreiben“, argwöhnt Sebastian Matthes in der Wirtschaftswoche. Aus seiner Sicht sind die Rabatte daher eine „Mischung aus PR, Marketing und Kontaktpflege“. Und geißelt im Folgenden zu Recht branchenbekannte Auswüchse wie Einladungen von Fachreportern zur Präsentation neuer Automodelle in Dubai oder Miami. Was das Ganze mit generell gewährten Rabatten für die gesamte Berufsgruppe zu tun hat, bleibt allerdings unklar. Dass etwa die Deutsche Bahn sich mit dem allgemeinen Presse-Discount für die BahnCard eine positive Presse gekauft haben könnte, erscheint einigermaßen abwegig. Die Absurdität eines solchen Vorwurfs wird schon durch das anhaltend schlechte Image der Bahn belegt. Umgekehrt könnte der Kasus Wulff dem Unternehmen als willkommener Vorwand gedient haben, „einen zur Gewohnheit gewordenen Kostenfaktor zu streichen“, vermutet Peter Diesler, Begründer von journalismus.com, einem der ersten Presserabattführer im Netz. Gleiches gilt wohl für die Fluggesellschaft Air Berlin, die bereits im vergangenen Jahr den Journalistenrabatt von ursprünglich 50 auf zuletzt 25 Prozent reduziert hatte. Am Beispiel Bahn wird überdies ersichtlich, dass mit der Abschaffung der Journalisten-BahnCard die Politik der Vergünstigungen durchaus nicht beendet sein dürfte. Verlage und Rundfunksender werden wohl auch weiterhin ihren bahnfahrenden Mitarbeitern die Kosten der BahnCard erstatten, aus wirtschaftlichen Gründen zum günstigen Gruppentarif.
Das gilt zumindest für die Festangestellten. Anträge freiberuflicher KollegInnen auf Reisekostenerstattung wurden dagegen in den letzten Jahren von den Verlagen immer häufiger als Sparpotential erkannt und folglich abgeschmettert. Für diese Gruppe bedeutete der 50prozentige BahnCard-Rabatt immerhin eine gewisse Erleichterung bei reiseintensiven Recherchen. Da mit einer Korrektur des kurzsichtigen Controller-Denkens bei den meisten Verlagen eher nicht zu rechnen ist, dürfte der berufliche Aktionsradius vieler freier Journalisten nach Abschaffung des BahnCard-Rabatts weiter schrumpfen.
Falsch wäre allerdings die Annahme, vor allem die Gruppe schlecht bezahlter Freiberufler habe in der Vergangenheit massiv auf Rabatte zugegriffen. Das genaue Gegenteil ist der Fall, wie die bereits zitierte Studie von Dominik Stawski belegt. Bei den Beziehern eines monatlichen Nettoeinkommens von mehr als 2000 Euro steigt demnach der Anteil der Nutzer von Discountangeboten deutlich an. Was möglicherweise den Schluss erlaubt: Manch gut verdienende Führungskraft unter den „Entscheidern“ predigt den Freien Wasser, und labt sich selbst am Wein.
Selbst der Doyen des Enthüllungsjournalismus und Bannerträger ethischer Prinzipien, Hans Leyendecker, räumte bei „Maischberger“ ein, indirekt einen solchen Rabatt in Anspruch zu nehmen. Denn auch sein Blatt, die Süddeutsche Zeitung, lässt ihre Redakteure vernünftigerweise mit BahnCards zum Journalistenrabatt reisen. Im Grunde handelt es sich dabei um Gruppenvergünstigungen, wie sie alle möglichen Verbände und Organisationen ihren Mitgliedern und Gleichgesinnten offerieren. Das gilt auch für die Journalistengewerkschaften. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) unterhält einen Service-Betrieb, über den die Mitglieder u.a. verbilligt Autos mieten und Flüge buchen können. Und ver.di unterbreitete den Lesern von Publik und damit allen Mitgliedern im März mal wieder das Angebot einer einwöchigen „5-Sterne-Bildungsrundreise zum Vorzugspreis“ von 129 Euro (statt regulär 799 Euro!). Motto: „Auf den Spuren der Apostel durch Kappadokien“. Rabatte exklusiv für Journalisten gibt es bei der dju in ver.di nicht.
In den einschlägigen Internetforen wogt jedenfalls eine durchaus hitzige Debatte. Der auf den ersten Blick beachtliche Rabatt, den diverse Autohersteller Journalisten bei der Anschaffung eines Neuwagens einräumen, relativiere sich, da er sich auf den Listenpreis beziehe, wird da argumentiert. Mit ein wenig Verhandlungsgeschick aber könne jedermann einen solchen Preisnachlass bei seinem Händler erreichen. Im Grunde handle es sich bei dieser Art von Rabatt eher um eine Verkaufsförderungsmaßnahme für eine überdurchschnittlich kaufkräftige Zielgruppe als um ein Bestechungsinstrument. Ein häufiger Einwand der Skeptiker-Fraktion: Es gehe letztlich gar nicht darum, welche Vorteile ein Journalist tatsächlich von derlei Vergünstigungen habe. Viel wichtiger seien Wahrnehmung und Reputation beim Leser, Zuschauer oder Hörer. Schon der Anschein einer Vorteilsnahme könne dieses Vertrauensverhältnis zerstören. Ein durchaus ernst zu nehmender Einwand.
Gleichwohl wirken manche Reaktionen auf die jüngst aufgeflammte Rabattdiskussion reichlich scheinheilig. Zum Beispiel Springer. „Wie bereits in einigen Redaktionen des Hauses seit mehreren Jahren praktiziert“, ließ der Axel Springer Verlag per Intranet verbreiten, hätten die Chefredakteure vereinbart, „dass ab sofort keine dem Berufsstand Journalist zu verdankenden Vergünstigungen mehr angenommen werden“. Das Hintertürchen dieses „freiwilligen Verzichts“ der Springer-Journalisten auf Presserabatte findet sich im Nachsatz: „Nicht von der Regelung betroffen“ seien „Unternehmensrabatte, da es sich hierbei in erster Linie um Mengenrabatte handelt“. Für Journalismus.com-Macher Peter Diesler ein Taschenspielertrick: „Als Verlag untersagt man den Journalisten, sich als Privatpersonen selbst Rabatte zu besorgen, verhandelt aber im stillen Kämmerlein ‚Mengenrabatte’ für das eigene Unternehmen aus, die faktisch die alten Journalistenkonditionen sind.“ Pikantes Detail am Rande: Der Springer-Verlag selbst gewährte zu diesem Zeitpunkt Journalisten noch üppige Rabatte auf Abos für Welt, Welt am Sonntag, Berliner Morgenpost und Hamburger Abendblatt. Zwei Wochen später dämmerte den Verantwortlichen dieser Widerspruch. Anfang April wurde dann diese vergünstigten Abos eingestellt. „Die Entscheidung fiel offenbar sehr kurzfristig, denn vergangene Woche wurden uns noch die neuen rabattierten Abo-Preise ab 1. April mitgeteilt“ wunderte sich Sebastian Brinkmann von Pressekonditionen.de.
Dass selbst hochrangige Springer-Leute gelegentlich ganz selbstverständlich auf Spezialkonditionen im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeit zu pochen versuchen, belegt eine zwei Jahre zurück liegende Episode um Bild-Chef Kai Diekmann. Zwecks Pflege seines 100-Tage-Blogs, so berichtete Süddeutsche.de, habe Diekmann während eines Marokko-Urlaubs – wohl in Unkenntnis der recht hohen Tarife mobiler Daten-Verbindungen im Ausland – auch jede Menge Bilder und Videos hochgeladen. Dabei seien in drei Tagen 42.000 Euro Roaming-Gebühren angefallen. Schockiert von dieser saftigen Rechnung habe Diekmann sich bei Telekom-Boss René Obermann höchstselbst beschwert. Der habe ihn allerdings abblitzen lassen, sagte der Bild-Chef gegenüber Süddeutsche.de. Auch er müsse sich als ganz normaler Beschwerdeführer „hinten anstellen“. Wie heißt es noch im Intranet-Schreiben des Springer-Verlags: „Wer zu Recht hohe ethische Maßstäbe an andere stellt, sollte auch sein eigenes Verhalten überprüfen und eine klare Haltung hinsichtlich der Annahme persönlicher Vorteile haben.“
(Der Verfasser bekennt, selbst bedenkenlos mit ermäßigter BahnCard gefahren zu sein und vergünstigte Air-Berlin-Flüge gekauft zu haben.)

 

Kasten

Schnorrer mit Presseausweis

Eine kleine Typologie

Wie in allen Berufen gibt es auch im Journalismus schwarze Schafe, die die ganze Herde in Misskredit bringen. Die häufigsten Schnorrertypen:

1. Der Reisereporter: Lebenskünstler, der sein Hobby zum Beruf gemacht hat. Refinanziert gelegentlich Reiseführer nach dem Motto: „Ich wohne eine Woche gratis bei Ihnen, dafür landet Ihr Hotel an erster Stelle meiner Geheimtipps.“ Vorbote des Massentourismus.

2. Der Motorjournalist: Passionierter Technikfreak. Dehnt Probefahrten im nagelneuen Porsche gern auf ein paar Monate aus. Freut sich riesig über das eine oder andere im Kofferraum platzierte Geschenk des Herstellers. Übrigens: 95 Prozent aller Auto-Kritiken fallen positiv aus.

3. Der Hofberichterstatter: Weicht keine Sekunde vom Gegenstand seiner Berichterstattung. Begleitet seine Kanzlerin (wahlweise: Ministerpräsidentin, Minister, etc.) daher – gern auf Regierungskosten (der Verlag muss sparen) – überallhin, notfalls auch ins Reich der Mitte. Verliert dabei gelegentlich an Biss. Denn: Man will ja nächstes Mal wieder mitfahren.

4. Der Simulant: Treibt sich mit Vorliebe auf Presseempfängen herum. Beschwert sich über allzu spärliche Buffets. Seine fadenscheinige Akkreditierung trägt er demonstrativ auf der Brust. Hat meist zeitlebens nicht eine einzige Zeile verfasst.

5. Der Dealer: Begreift den Presseausweis als Lizenz zum Schnorren. Bestellt massenhaft Rezensionsexemplare von Büchern und DVDs, um sie postwendend bei Ebay wieder zu verhökern. Widmet sich dem Ordern mit so viel Hingabe, dass zur eigentlichen journalistischen Produktion keine Zeit bleibt.

6. Der antikapitalistische Kämpfer: Räumt nach Pressekonferenzen beherzt das Büffet ab. Stellt sich danach auch schon mal doppelt (das zweite Mal mit Hut und angeklebtem Schnurrbart) an, um die Give-aways des Veranstalters einzusacken. Verkörpert die Parole „Enteignet Springer!“ in ihrer aktuellen, leicht resignativen Variante.

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