Die Qualität der Arbeit definiert sich über Wahrhaftigkeit und Glaubwürdigkeit


Ich habe Sarajevo nach dem Krieg gesehen. Von Kroatien bin ich auf dem Landweg auch nach Mostar gereist. Dort habe ich den von einem Fluss markierten Graben zwischen kulturell definierten Kriegslagern und die Male der Verwüstung gesehen.

In der Republica Srbska das Gleiche. Im Gedächtnis und im Gefühl geblieben sind ebenso deprimierende wie appellierende Bilder von materieller und kultureller Zerstörung. Besonders stark und symbolhaft eingeprägt hat sich bei mir das Bild der gezielt in Brand gesetzten Bibliothek von Sarajevo. Das Gebäude mit dem schriftlich aufgehobenen Gedächtnis von Jahrhunderten unterschiedlicher kultureller Kräfte ging nicht versehentlich in Flammen auf. Eroberer haben zu allen Zeiten die Kultur der Eroberten geplündert und für sich genutzt. Die besonders Brutalen und Dummen unter ihnen haben sie einfach vernichtet, um zu demütigen. Oder mit der Vernichtung zugleich einen Teil der kollektiven Identität der Überwältigten als Basis für einen Widerstand der Unterjochten auszulöschen.


Warum schreibt der das, werden manche fragen.

Aus meiner Sicht gibt es einen Zusammenhang zwischen den Aufgaben und dem Selbstverständnis der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in ver.di und dem nur beispielhaft beschriebenen großen Gewalt-Schlachtfeld. Es geht um die Qualität unserer Arbeit – auch auf den kleineren Konfliktfeldern des Alltags. Die Qualität definiert sich vor allem über Wahrhaftigkeit und Glaubwürdigkeit. Damit wird sie auch sozialverträglich. Damit kein Missverständnis entsteht: Nicht „die Wahrheit“ kann als Standard-Qualität verlangt werden. Das wäre eine objektive Überforderung. Wahrhaftigkeit heißt aber, dass Medien und Journalisten vor allem berichten. Nicht richten. Nicht nur Sebnitz hat den Unterschied sichtbar gemacht. Auch die zuvor als Tatsachen-Berichterstattung verkaufte PR-Inszenierung des Golfkriegs.

Wer in seiner Berichterstattung oder Kommentierung die Grenze vom Verdacht oder der Vermutung zur Tatsachenbehauptung überschreitet, schwingt sich vom Berichter zum Richter auf. Damit verletzt er entwickelte rechtsstaatliche Standards ebenso wie auch die anerkannten handwerklichen Regeln des Berufs. Das wirtschaftliche Interesse an einer „die-Nase-vorn-Position“ im Wettbewerb der Medien muss stets den zweiten Platz hinter den Wahrhaftigkeitsmaßstäben einnehmen. Andernfalls gäbe es keinen Grund mehr, die Presse und den Rundfunk mit einem besonderen Schutz nach Artikel 5 des Grundgesetzes vor anderen Gewerbe-Treibenden zu bevorzugen.

Wer allerdings wahrhaftig berichten will, muss Zeit und materielle Möglichkeiten für Recherchen haben. Die betriebswirtschaftlich scheinbar günstige Übernahme druck- und mundgerechter PR-Texte ist erweislich keine dauerhafte Lösung für die Probleme schlecht geführter Medienunternehmen. Sie rächt sich, wenn Leserinnen und Leser und Inserenten Schleichwerbung als Gefahr für die selbst erwartete Informationsqualität durchschauen. Wenn Berichterstattung ohne eigene Beobachtung nicht stattfinden kann, dann sollte den Lesern, Zuhörern und Zuschauern auch die tatsächliche Quellenlage mitgeteilt werden.

Wahrhaftigkeit und die Beachtung der anderen – beispielsweise im Kodex des Deutschen Presserats geschriebenen professionellen Regeln – lohnt sich aus meiner Sicht für Presse-Unternehmen und Journalisten auch wirtschaftlich. Wenn auch mit langem Atem. Die Verbraucher unterscheiden – das zeigen die Analysen der Mediennutzung nach dem Terrorverbrechen vom 11. September – zunehmend genauer zwischen Information und Unterhaltung. Auch wir sollten das tun. Ohne die Freiheit des Kommentars einzuschränken. Das hat dann auch Gewicht bei Verhandlungen über eine angemessene Entlohnung von Freien und Festen.

Ich wünsche allen Mitgliedern der dju ein gutes Jahr 2002!

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