Den Film als Kulturgut und seine Urheber fördern

Anmerkungen zur Diskussion um das Konzept des Kulturstaatsministers

Mit seinem filmpolitischen Konzept hat Kulturstaatsminister Nida-Rümelin nicht nur „eine Grundlage für die Diskussion mit allen Betroffenen und Beteiligten“ vorgelegt, sondern auch nachdrücklich die Bedeutung des Films als Kulturgut herausgestellt. Dies nur als Taktik gegenüber den Institutionen der EU zu begreifen, wie es einige Produzenten und insbesondere die Verwerter tun, greift zu kurz.

Ohne die künstlerische Qualität der Urheberinnen und Urheber, die sich im Drehbuch, der darstellerischen, musikalischen und künstlerisch-technischen Produktion sowie Realisation ausdrückt, wäre jeder noch so hoch budgetierte Film nichts. Dem muss in der Diskussion um die Zukunft und Förderung des deutschen Films Rechnung getragen werden.

Film ist ein Produkt an dem viele beteiligt sind. Und so richtig es ist, dass die Position insbesondere der unabhängigen Produzenten gestärkt werden muss, dürfen doch die eigentlichen Urheberinnen und Urheber nicht vergessen werden. Mit dem neuen Urhebervertragsrecht sind jetzt endlich die Voraussetzungen gegeben, ihrem Recht zur Geltung zu verhelfen und sie wirklich angemessen partizipieren zu lassen.

Unabhängig davon müssen, wie im Konzept gefordert, die Rahmenbedingungen für künstlerische Kreativität verbessert werden. Hierfür wird sich ver.di als Organisation von Filmschaffenden aller Sparten gemeinsam mit anderen Urheberverbänden nachdrücklich einsetzen. Insbesondere die Vorschläge zur Drehbuchförderung scheinen uns ein wichtiger und diskussionswürdiger Ansatz.

Was die Ressourcenverteilung anbetrifft begrüßen wir den Vorschlag einer kriterienbasierten Referenzförderung, die auch künstlerischer Qualität Rechnung trägt. Die größte Hürde unter den Vorschlägen im Zusammenhang mit der Novellierung des FFG stellt zweifellos die Mittelerhöhung durch die Fernsehveranstalter dar. Schon in der Diskussion um die letzte Novellierung des FFG hatte sich hier großer Widerstand gezeigt, bezüglich der Höhe der Mittel und einer gesetzlichen Fixierung. Bei der Höhe der Mittel muss für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch die nächste Gebührenerhöhung mitbedacht werden. Wenn die KEF eine auftragsgemäße Bewertung der Bedarfsanforderungen vornimmt, muss, wie im filmpolitischen Konzept angemerkt, eine entsprechende Fixierung der Mittel für die kulturelle Filmförderung anerkannt werden.

Die bisher von den Sendern entschieden bekämpfte gesetzliche Regelung im FFG und auch im Rundfunkstaatsvertrag könnte vor dem Hintergrund der Kirch-Krise und dem drohenden Einstieg von Murdoch und Berlusconi eine neue Qualität gewinnen. Praktikable Modelle, die auch geldwerte Leistungen berücksichtigen, lassen sich zweifellos entwickeln und realisieren. Die Erhöhung der Mittel über die Kinoabgabe ist problematisch. Abgesehen davon, dass schon aus sozialpolitischen Gründen für die Mehrzahl der Kinobesucher / -innen eine Erhöhung abzulehnen ist, ist auch die unterschiedliche Struktur der Kinos zu berücksichtigen. Die bevorstehende Digitalisierung und damit verbundenen Einführungs- bzw. Folgekosten, die im Konzept an anderer Stelle angesprochen werden, müssen in diesem Zusammenhang mitreflektiert werden. Erfahrungen mit dem Digitalisierungsprozess in den Rundfunkanstalten veranlassen uns darauf hinzuweisen, dass auch für den Film gravierende Konsequenzen zu erwarten sind. Hierfür macht das filmpolitische Konzept keine Vorschläge, sondern offenbart Diskussions- und Handlungsbedarf.

Heinrich Bleicher-Nagelsmann,
medienpolitischer Sprecher von ver.di

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