Bis Ende 2002 in nationales Recht umsetzen
Manchmal dauert es etwas länger, wenn es um die Rechte der Urheber geht. Die beiden internationalen Verträge zum Schutz des Urheberrechts in digitalen Medien der UN-Organisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization – WIPO) vom 20. Dezember 1996 konnten erst nach der Unterzeichnung durch 30 Staaten in Kraft treten. Dafür sorgten kürzlich Gabun bzw. Honduras. Der WIPO Copyright Treaty (WCT) – seit 6. März in Kraft – erweitert den Schutz der Urheberrechte von Autoren und Schöpfern künstlerischer Werke auf digitale Übermittlungsmedien wie beispielsweise das Internet. Gesichert wird das exklusive Recht der Urheber zu bestimmen, ob und wie ihre Werke veröffentlicht werden und in welcher Form Kopien verbreitet und übermittelt werden. Der WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT) weitet die Rechte von Interpreten und Tonträgerherstellern auf die neuen Medien aus. Er tritt am 20. Mai 2002 in Kraft. Die Bestimmungen der beiden WIPO-Verträge sind in der Europäischen Union in die EU-„Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts“ eingearbeitet worden (M 5 / 2001). Sie muss bis Ende 2002 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat erklärt, dass dies noch in dieser Legislaturperiode geschehen wird.