„ Betreiber von Internetforen haften für Veröffentlichungen“
in M 04.2007
In dem Beitrag wird anhand eines BGH-Urteils mitgeteilt: „Betreiber von Internetforen können auch dann für Beleidigungen haftbar gemacht werden, wenn diese von Dritten stammen.“ Im konkreten Fall habe ein Vereinsvorsitzender den Betreiber eines Internetforums wegen Beleidigung verklagt. Begründung: „Er war in dem Forum selbst als pädophil bezeichnet worden.“
Von der medienpolitischen Zeitschrift meiner Gewerkschaft erwarte ich, dass sie die Medienhatz gegen bestimmte Personengruppen anklagt. M hätte die als Vehikel des politischen Grundrechteabbaus stramm rechts motivierte, von den kriminologischen Fakten alles andere als gedeckte Massenhysterisierung zu skandalisieren und die Kolleginnen und Kollegen dafür zu sensibilisieren, statt sie durch stillschweigende Billigung zu befördern wie in diesem Beitrag. Mir liegt ein zum Gesamtkontext des beschriebenen Falles gehörendes, eine der beteiligten Parteien betreffendes und von Brigitte Zypries veranlasstes Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 18. April 2007 vor. Darin steht es klipp und klar: „Pädophilie als bloße sexuelle Orientierung ist in Deutschland nicht strafbar.“ In keiner Demokratie sind sexuelle Orientierungen strafbar – im Gegensatz zu sexueller Gewalt, egal, gegen wen und welche Altersgruppe sie sich richtet.
Wenn ver.di „Gender Mainstreaming“ propagiert, ihre Homo-Gruppe kein Feigenblatt ist und sie Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlecht strikt ablehnt, so zieht dies zwingend nach sich, daß ihre Medien die (ggf. auch fälschliche oder polemische) Zuschreibung „pädophil“ ebenso als justitiable Beleidigung bekämpfen wie die Zuschreibungen „schwul“, „lesbisch“, „männlich“ und „weiblich“. Denn entweder sind alle Geschlechter und sexuellen Orientierungen legal und somit moralisch gleich oder wir spielen hier nur Demokratie.