Leserbrief: Medienhatz gegen Personengruppen

Betreiber von Internetforen haften für Veröffentlichungen
in M 04.2007

In dem Beitrag wird anhand eines BGH-Urteils mitgeteilt: „Betreiber von Internetforen können auch dann für Beleidigungen haftbar gemacht werden, wenn diese von Dritten stammen.“ Im konkreten Fall habe ein Vereinsvorsitzender den Betreiber eines Internet­forums wegen Beleidigung verklagt. Begründung: „Er war in dem Forum selbst als pädophil bezeichnet worden.“


Von der medienpolitischen Zeitschrift meiner Gewerkschaft erwarte ich, dass sie die Medienhatz gegen bestimmte Personengruppen anklagt. M hätte die als Vehikel des politischen Grundrechteabbaus stramm rechts motivierte, von den kriminologischen Fakten alles andere als gedeckte Massenhysterisierung zu skandalisieren und die Kolleginnen und Kollegen dafür zu sensibilisieren, statt sie durch stillschweigende Billigung zu befördern wie in diesem Beitrag. Mir liegt ein zum Gesamtkontext des beschriebenen Falles gehörendes, eine der beteiligten Parteien betreffendes und von Brigitte Zypries veranlasstes Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 18. April 2007 vor. Darin steht es klipp und klar: „Pädophilie als bloße sexuelle Orientierung ist in Deutschland nicht strafbar.“ In keiner Demokratie sind sexuelle Orientierungen strafbar – im Gegensatz zu sexueller Gewalt, egal, gegen wen und welche Altersgruppe sie sich richtet.
Wenn ver.di „Gender Mainstreaming“ propagiert, ihre Homo-Gruppe kein Feigenblatt ist und sie Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlecht strikt ablehnt, so zieht dies zwingend nach sich, daß ihre Medien die (ggf. auch fälschliche oder polemische) Zuschreibung „pädophil“ ebenso als justitiable Beleidigung bekämpfen wie die Zuschreibungen „schwul“, „lesbisch“, „männlich“ und „weiblich“. Denn entweder sind alle Geschlechter und sexuellen Orientierungen legal und somit moralisch gleich oder wir spielen hier nur Demokratie.

 
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die Schmuddel-Liste aus Bayern

Die bayerischen Verfassungsschützer haben Schreckliches entdeckt. In ihrem jüngsten Halbjahresbericht 2024 warten sie mit brandneuen Erkenntnissen zu russischen Desinformationskampagnen auf, unter anderem zu sogenannten Doppelgängerseiten. Das sind solche, die aussehen wie echte Nachrichtenportale, aber gefälschte Inhalte verbreiten. Der bayerische VS begnügt sich jedoch nicht mit Doppelgängern, sondern nimmt die originalen Inhalte deutscher Medien ins Visier. Unter der Kategorie „Webseiten, die Nachrichten passend zum russischen Narrativ verbreiten“ listet er eine Reihe von Medien auf, deren Berichte angeblich öfter von „Doppelgängern“ aufgegriffen werden, um die Reichweite…
mehr »

Schlappe für Nancy Faeser

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das vom Bundesinnenministerium (BMI) vor einem Monat exekutierte Verbot des rechtsextremistischen Magazins „Compact“ am 14. August im Eilverfahren ausgesetzt. Das BMI hatte sein Verbot damit begründet, dass die Compact Magazin GmbH ihre Medienerzeugnisse gezielt missbrauche, um verfassungsfeindliche Zielsetzungen reichweitenstark zu verbreiten.
mehr »

Putins Geiseln

In Russland wurden Mitte Juli zwei westliche Journalist*innen aufgrund fingierter Anschuldigungen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Westliche Regierungen werden nun einen zynischen Deal mit dem Kreml eingehen müssen, um Evan Gershkovich und Alsu Kurmasheva freizubekommen. Doch gleichzeitig sollten sie klar machen, dass sie Putins „Verständnis“ von Journalismus nicht teilen.
mehr »

Tarifbindung statt Mehrwertsteuersenkung

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder möchte Verlagen, “Begleitschutz” geben. Das hat er bei einer Veranstaltung des Medienverbandes der freien Presse kürzlich angekündigt. Diejenigen unter ihnen, die Presseerzeugnisse herausgeben, sollen nach dem Willen Söders von einer - weiteren - Senkung der Mehrwertsteuer profitieren.
mehr »