Betreiber von Internetforen können auch dann für Beleidigungen haftbar gemacht werden, wenn diese von Dritten stammen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte (Az: VI ZR 101/06 vom 27. März 2007), gilt das auch, wenn die Identität des Urhebers der Beleidigung bekannt ist und direkt gegen ihn vorgegangen werden kann.
Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen erhält, ist er verpflichtet, die ehrverletzenden Äußerungen von seiner Website zu löschen. „Der Fall hat zweifellos eine große praktische Bedeutung“, sagte BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller in der Verhandlung.
Im aktuellen Fall hatte der Mitbegründer und Vorstandsvorsitzende eines Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet gegen den Betreiber eines Forums geklagt, das sich satzungsgemäß mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. Er war in zwei Beiträgen im Forum selbst als pädophil bezeichnet worden. In einem Fall kannte er den Urheber, obwohl dieser unter einem Pseudonym publiziert hatte.
Nach dem Urteil kann er jetzt nicht nur gegen den Autor der Beleidigung direkt vorgehen, sondern auch vom Betreiber des Forums verlangen, die weitere Verbreitung der Äußerungen zu unterlassen. Dies gilt auch, obwohl es sich ausdrücklich um ein Meinungsforum handelt. Weil das Oberlandesgericht Düsseldorf noch nicht abschließend entschieden hat, ob beide Äußerungen als ehrverletzend einzustufen sind, muss es noch einmal über den Fall befinden.