Betreiber von Internetforen haften für Veröffentlichungen

Betreiber von Internetforen können auch dann für Beleidigungen haftbar gemacht werden, wenn diese von Dritten stammen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte (Az: VI ZR 101/06 vom 27. März 2007), gilt das auch, wenn die Identität des Urhebers der Beleidigung bekannt ist und direkt gegen ihn vorgegangen werden kann.

Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen erhält, ist er verpflichtet, die ehrverletzenden Äußerungen von seiner Website zu löschen. „Der Fall hat zweifellos eine große praktische Bedeutung“, sagte BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller in der Verhandlung.
Im aktuellen Fall hatte der Mitbegründer und Vorstandsvorsitzende eines Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet gegen den Betreiber eines Forums geklagt, das sich satzungsgemäß mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. Er war in zwei Beiträgen im Forum selbst als pädophil bezeichnet worden. In einem Fall kannte er den Urheber, obwohl dieser unter einem Pseudonym publiziert hatte.
Nach dem Urteil kann er jetzt nicht nur gegen den Autor der Beleidigung direkt vorgehen, sondern auch vom Betreiber des Forums verlangen, die weitere Verbreitung der Äußerungen zu unterlassen. Dies gilt auch, obwohl es sich ausdrücklich um ein Meinungsforum handelt. Weil das Oberlandesgericht Düsseldorf noch nicht abschließend entschieden hat, ob beide Äußerungen als ehrverletzend einzustufen sind, muss es noch einmal über den Fall befinden.

(nz) 
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Durchstarten in den Journalismus

Journalismus ist ein besonderer Beruf. Er eröffnet die Möglichkeit, Menschen zu begegnen, Geschichten zu erzählen, Zusammenhänge sichtbar zu machen und über Dinge zu berichten, die sonst verborgen bleiben würden. Es ist ein aufregender und aufreibender Beruf. Aber wie gelingt der Start ins Berufsleben?
mehr »

Extremismusvorwurf: Weimer knickt ein

Wolfram Weimer darf die Betreiberinnen der „Buchhandlung zur Schwankenden Weltkugel“ aus Berlin nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin klargestellt (Beschluss v. 30.04.2026 – VG 6 L 229/26, der Autor war als Rechtsanwalt für die Buchhandlung im Verfahren tätig). Der Fall zeigt, dass Auskünfte des Verfassungsschutzes problematisch sind, wenn es um staatliche Förderentscheidungen geht.
mehr »

„Desinformation gefährdet Leben“

Politische Kommunikation studierte Johannes Hillje an der London School of Economics, Politikwissenschaften an der Universität Mainz. Er arbeitet als Politik- und Kommunikationsberater und ist Autor. In seinem Buch „Mehr Emotionen wagen“ beschreibt er, wie Gefühle die politische Landschaft beeinflussen. Wir sprachen mit ihm über emotionale Wahlkämpfe, journalistische Strategien und den Umgang mit Antidemokraten.
mehr »

Katapult MV: Die Stimme für den Norden

Die kleine Redaktion von Katapult MV stellt im Flächenland mit 1,57 Millionen Einwohner*innen mit einer monatlichen Zeitung und aktuellen Online-Beiträgen ein Gegengewicht in der Berichterstattung dar. Wir sprachen mit Chefredakteur Patrick Hinz über Lokaljournalismus, die anstehenden Landtagswahlen und den journalistischen Umgang mit der AfD.
mehr »