Prinzipienstreit um Peanuts

Institut verlangt Geld für Pressematerial und droht mit Klage

Müssen Theaterkritiker und Brandschutzwachen künftig Eintritt zahlen, wenn sie dienstlich eine Vorstellung besuchen? Erhalten Reporter Gerichtsurteile bald nur noch gegen Gebühr? So weit könnte es kommen, wenn sich die Rechtsauffassung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen durchsetzt.

Das KFN, das vor allem durch seinen früheren Chef, den heutigen Landesjustizminister Christian Pfeiffer, bekannt geworden ist, verlangt von Journalisten Geld für die Zusendung von Arbeitsmaterial und droht bei Zahlungsverweigerung sogar mit einer Klage. So erging es jedenfalls dem freien Journalisten Michael Weisfeld. Der Bremer hatte sich aus Hannover eine Studie über Anti-Aggressivitäts-Training in der Jugendhaft schicken lassen, um sie in Hörfunk- und Zeitschriftenbeiträgen zu zitieren. Zu seiner großen Verwunderung lag dem 41-Seiten-Text auch eine Rechnung über 6,65 Euro bei. „Das ist, als ob wir Journalisten Eintritt für Pressekonferenzen zahlen müssen“, fand Weisfeld und verweigerte die Zahlung. „Die sollen froh sein, wenn über sie berichtet wird!“, meint er.

Nach ausführlichem Briefwechsel drohte ihm das Institut schließlich per Anwalt eine Klage an, wenn er den Betrag nicht endlich überweisen würde, und zwar zuzüglich Mahngebühr, Verzugszinsen und Anwaltsgebühren – insgesamt 21,10 Euro. KFN-Geschäftsführer Matthias Baumgarten räumte auf Nachfrage von „M“ zwar ein, dass die Summe „lächerlich“ sei. „Aber auch Kleinvieh macht Mist.“ Das als Verein organisierte Institut müsse mit einer Million Euro Landeszuschuss und einzelnen Drittmitteln auskommen und könne deshalb die Kopier- und Portokosten für den Textversand nicht selber tragen, auch nicht bei Presseanfragen. „Andere Empfänger zahlen das, ohne mit der Wimper zu zucken“, behauptet Baumgarten.

Weisfeld hat dem KFN inzwischen ein Friedensangebot gemacht: Er hat ihm 9,50 Euro überwiesen – für Studie, Mahngebühr und Verzugszinsen. Doch das Institut bleibt stur. Es verlangt jetzt auch noch die 11,60 Euro Anwaltsgebühren und droht erneut mit Klage. Das dürfte ein kurioser Prozess werden.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Appell für den Erhalt der Medienfreiheit

Der auf Initiative des MDR verfasste Leipziger Appell  bekommt immer mehr Unterstützung. Die Unterzeichnenden erkennen die Einschränkung der Medien- und Pressefreiheit. An entscheidenden Stellen bleibt der Appell jedoch vage.
mehr »

Faire Honorare für Filmvermittlung

Die AG Filmvermittlung legt erstmals einen Honorarrahmen für freischaffende Filmvermittler*innen vor und macht damit auch auf die prekäre Erwerbssituation in der Branche aufmerksam. Für die Honorare zieht der Verein den Basishonorarrechner Kultur von ver.di heran.
mehr »

RSF: Kritik an Reform der Nachrichtendienste

Die Bundesregierung möchte dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich mehr Befugnisse einräumen, das hat sie am 14. Juli 2026 in einer 700-seitigen Stellungnahme dargelegt. Der Schutz von Journalist*innen und ihren Quellen wird darin systematisch abgebaut, kritisiert Reporter ohne Grenzen (RSF). Und das ist nur ein Kritikpunkt an der Reform, die an anderer Stelle als "unanständig" kritisiert wurde.
mehr »

KI-Resilienz im Journalismus

In der aktuellen KI-Debatte schenkt sich keiner was. Kaum taucht der Verdacht auf, ein Kollege habe ChatGPT oder Claude zum Schreiben mitgenutzt, beginnt vielerorts bereits die öffentlichkeitswirksame KI-Spurensuche.Die aktuelle KI-Debatte zeigt, warum Redaktionen endlich praxistaugliche Leitlinien für einen souveränen Umgang mit der KI brauchen.
mehr »