Mit einem Vergleich endete jetzt vor dem Bundesarbeitsgericht ein dreijähriger Rechtsstreit zwischen der Bremer Journalistin B. (52) und der zum Ippen-Konzern gehörenden Kreiszeitung mit Sitz in Syke bei Bremen.
20 Jahre lang hatte B. für das Blatt gearbeitet: für minimale Honorare Texte und Fotos geliefert und zudem in den letzten neun Jahren für kleine Pauschalen wöchentliche Themenseiten erstellt. Dann bemerkte sie, dass der Verlag viele ihrer Texte und Fotos weiterverkaufte, vor allem an die Nordwest-Zeitung (NWZ) und die Nordsee-Zeitung (NZ). Sie sei weder vorher gefragt noch zusätzlich bezahlt worden, sagt B. Mehrfach protestierte sie vergeblich bei der Kreiszeitung, dann forderte sie direkt von NWZ und NZ je 10.000 Euro Honorarnachzahlung. Als die Kreiszeitung davon erfuhr, setzte sie die alleinstehende zweifache Mutter sofort vor die Tür (M 12/2010).
Mit ver.di-Rechtshilfe zog B. vors Arbeitsgericht. Sie wollte erreichen, dass sie weiterbeschäftigt und rückwirkend als Festangestellte eingestuft würde – samt erheblicher Nachzahlungen. B. verlor in zwei Instanzen, gab aber nicht auf.
Vor dem Bundesarbeitsgericht schlossen jetzt beide Seiten einen Vergleich. Demnach endete B.’s Mitarbeit tatsächlich 2010, und sie verzichtet auf Honoraransprüche gegen NWZ und NZ; aber die Kreiszeitung zahlt ihr jetzt 10.000 Euro „Abschlusshonorar“. Das ist zwar nicht so viel wie erhofft, aber immerhin das Doppelte jener Summe, die der Kammervorsitzende in der ersten Instanz als Vergleich vorgeschlagen hatte.