Nach einem Jahr: Der Mindestlohn wirkt

„Wir befinden uns mit dem gesetzlichen Mindestlohn nicht auf dem prophezeiten Holzweg, sondern auf dem Wachstumspfad“, erklärte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gestern in der Berliner ver.di-Zentrale. Die positive Bilanz untermauerte sie auf einem tarifpolitischen Kooperations-Workshop von Hans-Böckler-Stiftung und ver.di mit aktuellen Arbeitsmarktzahlen.
Allein in der Hotel- und Gaststättenbranche, die vor Einführung der Lohnuntergrenze die lautesten Klagelieder angestimmt habe, sei zwölf Monate später ein Plus von 61 000 Stellen, das entspricht 6,6 Prozent Zuwachs, zu verzeichnen. Parallel habe es in der Branche Umsatzsteigerungen gegeben. Die Arbeitslosenquote sinke bundesweit bei einem gleichzeitigen Anstieg sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Lediglich die Zahl der Minijobs sei rückläufig, doch das sei gewollt, so die Ministerin. Dennoch bleibe noch etliches zu korrigieren im prekären Beschäftigungsbereich. Mit der Gesetzesnovelle zu Werkverträgen und Leiharbeit solle Missbrauch ein Riegel vorgeschoben und eine weitere Zergliederung von Arbeitsprozessen aufgehalten werden. „Das betrifft keinesfalls nur den Bereich der Medien“, wo das bekanntlich besonders krass auftritt. „Auch in der Chemieindustrie werden ganze Schichtbelegschaften in Werkvertragsarbeiter umgewandelt“, so Nahles.
Zuvor hatte Referatsleiter Thorsten Schulten eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zu „Ein Jahr Mindestlohn in Deutschland“ vorgestellt. „Der Mindestlohn wirkt so, wie die Befürworter erhofft und nicht, wie die Kritiker befürchtet haben“, resümierte er. Es sei ein Zuwachs an 700 000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen und ein Rückgang von 130 000 Minijobs zu konstatieren. Die Studie belege auch positive tarifpolitische Auswirkungen.
„Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn energisch verteidigen und dafür sorgen, dass er weiterentwickelt wird,“, sagte ver.di-Vize Andrea Kocsis. Seit mehr als zehn Jahren habe ver.di um die Lohnuntergrenze gekämpft. Nun stehe die Forderung, sie möglichst zügig auf 10 Euro zu erhöhen. Außerdem habe die Gewerkschaft „keinerlei Frieden mit den Ausnahmen vom Mindestlohn gemacht“, wie sie etwa für die Zeitungszusteller gelten. Eine Ausweitung von Ausnahmetatbeständen sei erst recht nicht akzeptabel, sagte sie mit Blick auch auf Flüchtlinge. „Der Mindestlohn steht für den Wert der Arbeit“ und sei nicht nach der individuellen Lebenssituation von Arbeitnehmer_innen differenzierbar.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »