Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg in die soziale (Mindest-)Absicherung ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Sie wurde noch von der Rot-Grünen-Koalition im Zuge der Hartz-III-Gesetze Weihnachten 2003 beschlossen, schmorte aber völlig unbeachtet von der Öffentlichkeit im Vermittlungsausschuss und wurde deshalb erst Ende 2005 endgültig verabschiedet.
Es war ein großes Weihnachtsgeschenk für die meisten Selbstständigen, die in der Regel kleine Einzelunternehmer und Freiberufler sind – ohne Netz und doppelten Boden. Brechen plötzlich Aufträge weg oder funktioniert das Geschäftsmodell nicht, droht ihnen Hartz IV. Am 1. Februar diesen Jahres startete die neue Absicherung – und wurde klammheimlich zum 31. Mai für alle, die vor 2004 selbstständig wurden, wieder kassiert. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Übergangsregelung für diesen Personenkreis, der eigentlich bis Jahresende einen Antrag hätte stellen können, zu kippen. Bereits am folgenden Tag, den 1. Juni wurde die Änderung im Kielwasser der umstrittenen Hartz-IV-Reform im Bundestag mit sofortiger Wirkung verabschiedet: Gültig ab 1. Juni! Wer noch einen Antrag stellen wollte, hätte dies bis Mitternacht tun müssen. Gegenwehr vom Bundesrat ist nicht zu erwarten. Bei dieser Art des Vorgehens darf Kalkül unterstellt werden. Dabei hatte die „Rolle rückwärts“ handfeste Gründe: Knapp vier Monate hatten gereicht, um der Bundesregierung einen Einblick in die Lebensrealität kleiner Selbstständiger zu vermitteln. Bis Ende März wurden 11.650 Anträge von Selbstständigen bewilligt. Zum Vergleich: Allein in ver.di sind rund 31.000 Selbstständige Mitglied. Dennoch wurde die Zahl der Anträge offensichtlich als so gigantisch empfunden, dass in den Regierungsreihen Panik ausbrach. Denn wer einzahlt, könnte theoretisch auch irgendwann Leistung erwarten. Das Institut der Deutschen Wirtschaft hatte bereits zuvor behauptet, es handele sich um eine „Einladung zum Missbrauch“. Der Vorwurf: Im Extremfall könne ein Selbstständiger zwölf Monate einzahlen und dann sechs Monate Urlaub genießen. Leistungsbezieher = Nassauer auf Kosten der Allgemeinheit? Eine derzeit sehr beliebte Gleichung, um (sozial-)politischen Unsinn zu verkaufen. Doch warum wurde die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige dann nicht komplett gekippt? Nun ja, gedacht war dieses Vorhaben offenbar vor allem für Arbeitslose, die in die Selbstständigkeit und damit aus der Statistik gelockt werden sollen. Angesichts der mauen Wirtschaftslage meinte man wohl, dass es dafür mehr als nur der Peitsche bedarf. Die Erkenntnis: Hier muss ein bisschen Zucker her – eine freiwillige Arbeitslosenversicherung. Wie schnell sich derartige „süße Kristalle“ im sozialen Sparwasser deutscher Politik wieder auflösen, haben nunmehr viele Selbstständige einmal mehr erfahren müssen.