Der frühere „Abendschau“-Moderator Jan Lerch hat erneut einen Prozess um eine Weiterbeschäftigung im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) verloren. Das Arbeitsgericht Berlin wies eine Klage Lerchs ab, der seit Januar 2005 nicht mehr als Moderator eingesetzt wurde.
Auch die Forderung nach Schadensersatz sei unbegründet, teilte das Landesarbeitsgericht mit. Der RBB sei nicht verpflichtet, ihn weiter als freien Mitarbeiter zu beschäftigen, da die entsprechende Rahmenvereinbarung ausgelaufen sei. Der Moderator habe außerdem nicht ausreichend darlegen können, dass sich der Sender wegen seines Einsatzes für die freien RBB-Mitarbeiter treuewidrig verhalten habe. Bereits im Januar hatte das Arbeitsgericht eine Klage sowie eine einstweilige Verfügung Lerchs gegen den RBB abgewiesen.
Lerchs Vertrag war nicht verlängert worden, was zu heftigen Protesten innerhalb des Senders geführt hatte. Nach Auffassung des RBB hatte er „seine Loyalitätspflicht eklatant verletzt und den Sender sowohl intern als auch in der Öffentlichkeit herabgesetzt“. Nach Darstellung Lerchs eskalierte der Streit, als er sich am Protest der freien Mitarbeiter gegen Kürzungspläne beteiligte (M 02/2005).