Gewerkschaften lehnen 1,75-Prozent-Angebot der Arbeitgeber ab
Diese erste Verhandlungsrunde über einen neuen Entgelttarifvertrag für die ca. 5000 Beschäftigten der privaten Rundfunkveranstalter am 13. November 1997 in Frankfurt am Main endete nach vierstündigen Verhandlungen ohne Ergebnis. Der Tarifverband Privater Rundfunk (TPR), der neben RTL, SAT 1 und PRO 7 die Mehrzahl der landesweiten Hörfunksender vertritt, war lediglich zu einer linearen Erhöhung der Gehälter von 1,75 Prozent bereit. Für die Gewerkschaften DAG, IG Medien und DJV, die eine Erhöhung um linear 4 Prozent und Struktuverbesserungen gefordert hatten (siehe „M“ 11/97), war dieses Angebot im Hinblick auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des privaten Rundfunks nicht annähernd akzeptabel. Anders als von den Vertretern des TPR in den Verhandlungen behauptet, hielt die positive wirtschaftliche Entwicklung der Privatfunkunternehmen auch 1997 an. So konnten die Fernsehunternehmen ihre Werbeeinnahmen durchschnittlich um 11 Prozent steigern. Auch die Hörfunkunternehmen konnten deutlich zulegen. Vor diesem Hintergrund erwarten die Gewerkschaften eine deutliche Aufbesserung des Angebots der Privatfunkarbeitgeber bei der nächsten Verhandlungsrunde. Als neuer Termin wurde der 17. Dezember 1997 vereinbart.