Noch kein Ansturm

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes seit Januar in Kraft

Seit dem 1. Januar 2006 ist das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“ (Informationsfreiheitsgesetz oder IFG) in Kraft. Aber noch ist kein Ansturm auf die Aktenberge der Bürokratie eingetreten. M geht der Frage nach, wie die Bürger das IFG nutzen und wie die Behörden mit dem IFG umgehen.

Nach langem, zähem Ringen wurde das von Bürgerrechtlern, Datenschützern, Umweltverbänden, Korruptionsbekämpfern und Journalisten zuletzt mit der Ausarbeitung eines eigenen Gesetzentwurfs geforderte Recht auf Akteneinsicht für Jedermann (M 04 / 2005; 08 / 2005; 02 – 03 / 2006) im vergangenen Jahr verabschiedet. Geschaffen wurde es nach mehreren Anläufen von der rot-grünen Bundesregierung im Rahmen der Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen, teilweise gegen heftigen und anhaltenden Widerstand der Ministerialbürokratie. Es soll dazu dienen, demokratische Willensbildung voranzutreiben, die Kontrolle staatlichen Handelns zu fördern und Verwaltungsentscheidungen für Normalbürger besser durchschaubar zu machen. Das in dem preußischen Verwaltungsdenken wurzelnde „Amtsgeheimnis“ soll abgelöst werden durch einen Rechtsanspruch auf Auskunft der Behörden.
Die FDP-Bundestagsfraktion, schon länger eine Befürworterin des Bundes-Informationsfreiheitsgesetzes, hatte schon in der letzten Wahlperiode einen wesentlich schärferen Gesetzesvorschlag als den jetzt geltenden vorgelegt. Jetzt fragte sie im Juni 2006 in einer Kleinen Anfrage erstmals nach dem Stand der Dinge. Nach Angaben der Bundesregierung (DS 16 / 2168) gab es bis Juli 2006 schon 420 Anträge allein bei Bundesministerien. Von diesen 420 Anträgen wurde in 193 Fällen der Informationszugang vollständig und in 30 Fällen teilweise gewährt, 106 Fälle wurden abgelehnt und ein Fünftel befand sich noch in Bearbeitung. Die Bundesbehörden und nachgeordneten Dienststellen waren dabei nicht erfasst, so dass die wirklichen Fallzahlen höher liegen dürften. M-Recherchen ergaben, dass zur Zeit keine vollständige zentrale Erfassung der Fälle erfolgt.

Keine zentrale Sammelstelle

Jede Behörde bearbeitet die an sie gerichteten Anträge selbst. Berichtspflichten gibt es zwar, aber mit der Einforderung von Berichten und der Erstellung entsprechender Statistiken durch die vorgesetzten Behörden hapert es noch. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, der als Beauftragter für Informationsfreiheit auch die Funktion eines Ombudsmannes für IFG-Auskünfte hat, will nun dafür mit dem Innenministerium einen Lösungsvorschlag erarbeiten. Es gibt keine zentrale Aktensammelstelle, wo man rasch und ohne hohe Kosten nachschauen kann, welche Fälle schon beantragt wurden und, ob das eigene Anliegen eventuell auch dabei ist. Dies ist im Gesetz auch gar nicht vorgesehen. Schaar regte zwar an, in Zukunft auf den Internetseiten von Bund und Ländern solche Fallsammlungen, Gerichtsentscheidungen und Stellungnahmen bereitzustellen, aber es ist fraglich, ob – angesichts des Personalabbaus in den Verwaltungen – Kapazitäten dafür frei werden. Daher haben der Bielefelder Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBud e.V.) und der Chaos Computer Club (CCC) unter der Internet-Adresse „http://www.befreite-dokumente.de/“ eine „Aktensammelstelle“ eingerichtet, in der man IFG-Dokumente einstellen und einsehen kann. Sie sind dort nach Länder- und Bundes-IFG geordnet. Der Verein bietet an, dass Akten auch in Papierform eingereicht werden können. Noch ist die Anzahl der Akten allerdings sehr beschränkt, gegenwärtig sind erst 11 Akten online und 8 beantragt.
Die ersten, prominent gewordenen Fälle zeigen, dass die Behörden durch Hinhalten, restriktive Handhabung und unverhältnismäßig hohe Gebühren versuchen, die Anträge zu verzögern, um künftig Bürger mit Auskunftsersuchen abzuschrecken. IFG-Beauftragter Schaar hatte im Juni dieses Jahres schon 120 schriftliche Beschwerden vorliegen, weil Ämter sich auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder auch Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Dritten berufen und damit Auskünfte und Kopien verweigern. Die Höhe der Gebühren, die zu Beginn des Jahres mehrfach heftig kritisiert worden war, scheint dabei aber keine so wichtige Rolle zu spielen, wie noch im Frühling befürchtet. Entzündet hatte sich die Gebührendebatte am Auswärtigen Amt. Das hatte eigens einen Arbeitsstab Informationsfreiheit eingerichtet. Dieser verlangte beispielsweise für eine einfache Auskunft zu Vorschriften bei der Visaerteilung 108 Euro. Vor allem ärgert die Antragsteller jedoch, dass vielfach Behörden erst gar nicht reagieren und Antwortfristen verstreichen lassen.

Erste Urteile auf Akteneinsicht

Der Wuppertaler Sozialhilfeverein „Tacheles e.V.“ musste sich das Recht auf Einsicht in interne Dienstanweisungen der Bundesanstalt für Arbeit vor dem Sozialgericht Düsseldorf erstreiten. Das Gericht verpflichtete die Bundesagentur dazu, ihre Verordnungen im Internet zu veröffentlichen. Da die Agentur das Urteil schnell und vollständig umsetzte, erhielt sie mittlerweile sogar Lob von den Datenschützern.
Der Antrag des SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss auf Einsicht in die 17.000 Seiten umfassenden Maut-Verträge zwischen der Bundesregierung und dem Betreiberkonsortium Toll Collect wurde abgelehnt, weil Toll Collect seine Zustimmung verweigerte. Das Verkehrsministerium lehnte auch ab, eine Version zu erstellen, welche die Geschäftsgeheimnisse von Toll Collect schützte. Begründung: das laufende Schiedsverfahren und mögliche Schäden der Vertragspartner des Bundes durch eine Offenlegung. „Eine Sondierung geheimer von eventuell nicht geheimhaltungsbedürftiger Passagen des Betreibervertrags ist dem BMVBS nicht möglich, da es nicht über die hierfür erforderlichen Kenntnisse betrieblicher und geschäftlicher Abläufe der Toll Collect GbR, der Toll Collect GmbH und ihrer Wettbewerber verfügt.“
Ebenfalls verweigert wurden die Anlagen eines Gutachtens der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zur Bauartzulassung von Wahlmaschinen, da der Hersteller, die Firma Nedap, der Weitergabe dieser Informationen nicht zustimmte. Das Innenministerium forderte 240 Euro für den Aufwand, diese Dokumente zu sondieren.
Ein weiterer IFG-Antrag von politischer Brisanz ist zur Zeit noch in der Schwebe: Ein Bündnis von dreißig Organisationen aus den Bereichen Entwicklungspolitik, Umweltschutz, Journalismus und Bürgerrechte versucht, über den Hebel des IFG, die Empfänger von EU-Agrarsubventionen zu erfahren. Während die Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten die Nutznießer dieses größten Postens im EU-Haushalt öffentlich nennen, hält Deutschland die Empfänger bisher geheim. Dabei geht es um Zahlungen von jährlich sechs Milliarden Euro allein in der Bundesrepublik. Durch die Transparenz-Initiative der Europäischen Kommission wurde aus anderen EU-Staaten bekannt, dass der Löwenanteil der Agrar-Subventionen nicht an die Landwirte geht, sondern großen Lebensmittelkonzernen zugute kommt. Die Initiatoren der deutschen Initiative erhoffen sich dadurch politischen Druck auf die Bundesbehörden zur Offenlegung der Empfänger.

Ländergesetze im Auf und Ab

Während Deutschland mit dem IFG des Bundes in Europa zu den Schlusslichtern gehörte, traten in den Jahren zuvor in verschiedenen Bundesländern schon einige IFG in Kraft. Das älteste in Brandenburg 1998, das zweitälteste in Berlin im Jahr 1999. Mittlerweile gilt der Grundsatz der Transparenz für die öffentliche Verwaltung in acht Bundesländern: nach Brandenburg und Berlin kamen Schleswig-Holstein seit 2000, NRW seit 2004 hinzu, und in diesem Jahr treten das Saarland, Bremen, Hamburg, und Mecklenburg-Vorpommern dem IFG-Club bei. In Bayern gibt es noch kein IFG, da die CSU sich weiterhin sträubt, aber das „Bündnis für Informationsfreiheit“ hat schon einen Entwurf erarbeitet. In Sachsen lehnte der Landtag im Jahr 2005 den Entwurf eines Informationszugangsgesetzes ab. Auch Niedersachsen sieht nach wie vor keinen Bedarf für ein entsprechendes Gesetz und Rheinland-Pfalz hatte im Jahr 2003 einen Gesetzesentwurf der Opposition abgelehnt. In Hessen, dem ehemaligen Stammland des Datenschutzrechtes, gibt es einen neuen Anlauf der Opposition.
Offensichtlich ist, dass die Bundesgesetzgebung den Ländergesetzen wieder Schwung verliehen hat. Bedauerlicherweise aber lehnen sich die Länder nunmehr an die recht restriktive Fassung des Bundes-IFG an, insbesondere was die weit gefasste Definition der Ausnahme- und Ablehnungsgründe betrifft, erklärt das Netzwerk Recherche. Das Hamburger Gesetz geht aber noch darüber hinaus. So zum Beispiel wird Akteneinsicht nur bei abgeschlossenen Verfahren gewährt, nicht bei laufenden.
Leider muss man auch anmerken, das die schleswig-holsteinische Landesregierung versucht, ihr sehr fortschrittliches IFG aufzuweichen. Geplant ist vor allem, privatrechtlich organisierte Unternehmen von der Auskunftspflicht auszunehmen. Dies ist besonders vor dem Hintergrund fatal, dass die öffentliche Hand zunehmend ehemals behördliche Leistungen in private Trägerschaft überführt.

Informationen

Info-Reihe der dju: „Journalismus konkret, Nr. 10, Informationsfreiheit – IFG und Auskunftsrechte der Journalisten“. Bestellung über die ver.di Landesbezirke, Fachbereich Medien (FB 8). Adressen und weitere Infos zum IFG unter: http://dju.verdi.de
Gesetzestext im Bundesgesetzblatt (pdf)

Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des  Bundes (wikipedia)

Die Aktensammlung des FoeBud und des CCC

http://recherche-info.de
Kategorie: informationsfreiheitsgesetz/

http://www.freedominfo.org/

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