Presseausweise – ein wichtiges professionelles Arbeitsinstrument
Noch immer ist kein Ende des „zähen Ringens“ (siehe M 4/07) um die bundeseinheitlichen Presseausweise abzusehen. Seit Mai 2006 sehen sich die bisher ausstellungsberechtigten Verbände mit dem Ansinnen der Innenminister konfrontiert, den Kreis der Aussteller ebenso auszuweiten wie den Kreis derjenigen, die künftig einen Presseausweis erhalten dürfen (M berichtete – 6/06).
Dabei soll der bisher tragende Begriff der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit als Grundlage für die Ausstellung eines Presseausweises in nicht nachvollziehbarer Weise aufgeweicht und verwässert werden. Dagegen stellen die Journalistenorganisationen dju in ver.di und DJV und die Verlegerverbände BDZV und VDZ, die seit den 50er Jahren verantwortlich die Presseausweise ausgeben, den Anspruch: Der Presseausweis muss als Legitimations- und Arbeitsinstrument für Journalisten in seinem Wert und seiner Aussagekraft erhalten bleiben. Ende Oktober gab es ein Treffen der ausstellungsberechtigten Verbände, zu denen ab 2008 auch Freelens und der VDS (Verband Deutscher Sportjournalisten) zählen, und Vertretern von jenen Verbänden, die bei der Innenministerkonferenz (IMK) um die Berechtigung ersuchen. Alle anwesenden Organisationen waren sich darin einig, dass es die eindeutige Aufgabe der Innenministerkonferenz (IMK) sei, ihre im Mai 2006 beschlossenen Kriterien zur Ausstellungsberechtigung selbst zu prüfen, die danach notwendigen Nachweise einzufordern, um dann eine Entscheidung über die Ausstellungsberechtigung eines Verbandes zu treffen. Dabei sollen die Selbstauskünfte der Antragsteller ohne weitere aussagekräftige Unterlagen nicht ausreichen, um eine Ausstellungsberechtigung zu begründen. Die so genannten „Altverbände“ sahen nach den ihnen zu Verfügung stehenden Informationen und auch nach diesem Gespräch bei den Interessenten diese Kriterien als nicht erfüllt an und sich deswegen auch nicht in der Lage, mit diesen Verbänden zu der von der IMK am 1. Juni ultimativ geforderten „Einigung“ zu kommen. Die IMK hat sich die Entscheidung vorbehalten, ob sie weiterhin ihr Einverständnis für den Innenminister-Hinweis auf den Presseausweisen gibt. Das ist nicht nachzuvollziehen.
Eine inflationäre Ausgabe von Presseausweisen ohne ausreichende Prüfung der überwiegenden hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit würde den Sinn – als aussagekräftiges Dokument z.B. gegenüber Behörden für den Nachweis des begründeten beruflichen Interesses und des berechtigten journalistischen Zugangs zu Informationen und Schauplätzen – ad absurdum führen.
Unter Hinweis auf die Notwendigkeit für Journalisten ebenso wie für Behörden, „Irritationen über die Berechtigung von Ausweisinhabern zu vermeiden“, fordern die Verbände die Beschränkung auf eine überschaubare professionelle Gruppe von Ausstellungsverbänden: „Alle Beteiligten sind auf ein einfach zu handhabendes Legitimationsverfahren angewiesen, wenn sie ihre jeweilige Aufgabe sachgerecht erfüllen wollen.“
Die dju in ver.di erstrebt weiterhin, dass die Presseausweise überall nach den gleichen Kriterien und in gleicher Weise verantwortlich ausgestellt werden. Nur dann können wir sicher sein, dass sie nicht als Werbeinstrument, Verkaufsschlager, als Rabattkarte oder als Finanzierungsinstrument für den eigenen Verband missbraucht werden. Sondern, dass sie als das genutzt werden, wofür wir sie gebraucht werden – als professionelles Arbeitsinstrument.