AfD-Einstufung zwingt Rundfunkgremien zum Handeln

Obwohl die rechtsextreme AfD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezielt abschaffen will, bekommt sie hier regelmäßig eine Bühne. Aber stimmt die Rechtfertigung der demokratischen Legitimation? Foto: picture alliance/dpa | Martin Schutt

Das zunächst unter Verschluss gehaltene Gutachten des Verfassungsschutzes, welches zur Einstufung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Partei“ führte, wurde nunmehr durch Medien veröffentlicht. Innenminister Dobrindt ließ zunächst offen, inwiefern juristische Schritte gegen die Veröffentlichung geplant seien. Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Bundesvorstand von ver.di, begrüßt, dass nun öffentlich über das Zustandekommen der Einstufung diskutiert werden kann.

„Eine Partei mit hohen Zustimmungswerten als rechtsextrem zu klassifizieren, ist von enormem öffentlichem Interesse. Wie die Einstufung zustande kommt, muss deshalb transparent gemacht werden. Das Innenministerium hat mit seiner Geheimhaltung Raum für Skepsis an der Analyse des Verfassungsschutzes eröffnet. Dass die Entscheidung der Behörde nun in aller Offenheit nachvollzogen werden kann, ist demokratisch geboten. Selbstverständlich muss die Veröffentlichung im Rahmen journalistischer Berichterstattung straffrei bleiben“, so Schmitz-Dethlefsen.

Mit Blick auf den nun in der Diskussion stehenden medialen Umgang mit der neu klassifizierten Partei regt Schmitz-Dethlefsen eine Debatte auch in den Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an: „Die Öffentlich-Rechtlichen haben den Auftrag, den freiheitlich-demokratischen Rechtstaat und seine Institutionen zu stärken. Doch die Themen und Positionen der verfassungsfeindlichen AfD bekommen im Programm viel Raum. Wie öffentlich-rechtliche Programmgrundsätze mit AfD-Berichterstattung in Einklang gebracht werden können, muss jetzt neu diskutiert werden. Dafür ist in den Rundfunkgremien Handeln gefragt, um die Interessen der demokratischen Gesellschaft zu wahren.“

 

 

 

 

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