Auf dem Weg zu einem Informationsfreiheitsgesetz
„Den größten Gefallen machen die Grünen mit ihrem Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz den Scientologen und anderen Sekten.“ Freie Informationen für freie Bürger? Armin Klein, Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, sah noch vor einem Jahr keinen Grund, an bestehenden Regelungen etwas zu ändern. Im Gegenteil sehen Hardliner wie Klein Staat und Gesellschaft bedroht.
Tatsächlich hatte die Scientology-Sekte das neue Informationsfreiheitsgesetz in Schleswig-Holstein umgehend in Anspruch genommen, um zu erfahren, was über die Sekte an Informationen gesammelt wird. Seit Februar 2000 ermöglicht das Gesetz allen Bürgern einen weitgehenden Zugang zu Akten in Behörden und Ämtern.
Auch die rechtsextremen Republikaner verteidigten das Gesetz und lobten die neue Freiheit. Andere extremistische Gruppierungen begrüßten ebenfalls die neuen Regelungen. Dagegen protestierten vermeintlich liberal-demokratische Einrichtungen wie die Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein. Begründung: Das Gesetz sei verunglückt, teuer, ineffizient, geheime Unternehmensdaten seien massiv gefährdet.
Die Zauderer und Gegner des Gesetzes zeigen mit ihrer Haltung eine grundsätzliche Abneigung gegenüber dem, was das Informationsfreiheitsgesetz erreichen will: Transparenz und Nachvollziehbarkeit. „Durch ein Informationsfreiheitsgesetz wollen wir unter Berücksichtigung des Datenschutzes den Bürgerinnen und Bürgern Informationszugangsrechte verschaffen“, heißt es in der Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Bundesregierung. Die alte CDU-FDP-Regierung unter Kohl hatte einen entsprechenden Antrag der Grünen 1997 noch abgelehnt. Das neue Zugangsrecht soll sich an Maßstäben orientieren, die in den USA durch den Freedom of Information Act bereits seit 1966 geregelt sind. Auch die Skandinavischen Länder, allen voran Schweden, erlauben ihren Bürgern weitreichende Akteneinsicht. Der Erfolg: Investigative Reporter nutzen in den USA erfolgreich Informationen, um Skandale aufzudecken, Schweden gilt als praktisch korruptionsfrei.
Auch die Europäische Union hat im Artikel 235 des Amsterdamer Vertrages festgehalten, dass Bürger weitgehende Akteneinsicht auf Antrag erhalten können. Allerdings scheint es zunehmende Bestrebungen zu geben, diese Freiheiten durch besondere Regelungen wieder einzugrenzen. So sollen Akten vor allem aus dem sicherheitspolitischen Bereich ausgenommen werden. Andere Akten, die geheime Dokumente enthalten, sollen insgesamt vorenthalten werden. Ende Mai sollen neue Vorschläge erörtert werden.
Das Bundesinnenministerium hat im März einen ersten Referentenentwurf an die anderen Bundesministerien zur Prüfung weitergeleitet. Ab Juni soll auf der Homepage des Bundesinnenministeriums ein Forumsbereich eingerichtet werden, in dem Vorschläge von Bürgern und anderen Interessengruppen eingebracht werden können. Nach Auskunft des Ministeriums soll der Gesetzentwurf nach der Sommerpause im Kabinett beraten und dann zügig ins Parlament gebracht werden. Immerhin hat die Bundesregierung mehrfach den festen Willen geäußert, ein entsprechende Informationsfreiheitsgesetz in der laufenden Legislaturperiode umzusetzen.
Berliner Informationsfreiheitsgesetz
www.datenschutz-berlin.de/recht/blifg/ifg.htm
Bundesministerium des Inneren
www.bmi.bund.de
Datenschutz Brandenburg
www.lda.brandenburg.de
Landesbeauftragter für Datenschutz
www.datenschutzzentrum.de
Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein
www.rewi.hu-berlin.de/Datenschutz/DSB/SH/faq/ifg.htm
Spiegel Online (Artikel zum Thema)
www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,88758,00.html www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,121659,00.html
Telepolis (Artikel zum Thema)
www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/8915/1.html www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7036/1.html