Tarifforderung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

IG Medien fordert Beschäftigungssicherung bei ARD und ZDF

Die IG Medien geht mit einem Forderungsvolumen von insgesamt 4,5 Prozent in die Tarifrunde für die Angestellten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. In einem Beschluß des zuständigen Tarifausschusses der Gewerkschaft heißt es, im Rahmen dieses Gesamtvolumens müßten neben Vergütungserhöhungen „deutliche Schritte zur Beschäftigungssicherung“ vereinbart werden. Dazu zählt die IG Medien auch Arbeitszeitverkürzungen, soweit sie in Verbindung mit Neueinstellungen erfolgen und nicht zu Arbeitsverdichtung führen.

Die Umsetzung von Arbeitszeitverkürzungen könne im Rahmen einer Vier-Tage-Woche erfolgen. Denkbar seien aber auch andere Modelle, etwa Langzeitkonten. Als weitere Möglichkeiten zur Beschäftigungssicherung nennt die IG Medien Vereinbarungen über Teilzeit, Altersteilzeit, Qualifizierungszeiten und den Abbau von Mehrarbeit sowie zusätzliche Arbeitszeitverkürzung für Beschäftigte in erschwerten Diensten (zum Beispiel Nachtarbeit). Ferner soll die Zahl der Ausbildungsplätze bei ARD und ZDF deutlich erhöht werden.

Für die beiden ostdeutschen Rundfunkanstalten MDR und ORB fordert die IG Medien die unverzügliche Anpassung der Wochenarbeitszeit von derzeit 40 Stunden an das Westniveau (derzeit 38,5 Stunden). Der MDR wird aufgefordert, den Beschäftigten, wie bei allen anderen Rundfunkanstalten üblich, die volle Lohnfortzahlung bei Krankheit zu gewähren.

Weitere aktuelle Beiträge

Sicher ist sicher: Eigene Adressen sperren

Journalist*innen sind in den vergangenen Jahren vermehrt zum Ziel rechter Angriffe geworden. Die Zahl tätlicher Übergriffe erreichte 2024 einen Rekordwert, so eine aktuelle Studie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig. Die Autoren benennen die extreme Rechte als strukturell größte Bedrohung für die Pressefreiheit. Einschüchterungen oder sogar körperliche Übergriffe geschehen mitunter direkt an der eigenen Haustür. Den damit verbundenen Eingriff in das Privatleben empfinden Betroffene als besonders belastend.
mehr »

ARD schützt ihre Inhalte vor KI

Die ARD hat ihren Umgang mit Anbietern von KI geändert. Seit Ende Mai dürfen Unternehmen wie etwa Open AI, Perplexity oder Google (Gemini) Inhalte aus den Online-Angeboten der ARD nicht mehr nutzen, um damit ihre KI-Systeme zu trainieren. Das bestätigte der Senderverbund auf Nachfrage. Die ARD hat nun in ihre Webseiten einen sogenannten maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt technisch eingebaut. Damit wird KI-Crawlern signalisiert, dass sie die Inhalte dieser Angebote nicht verwenden dürfen.
mehr »

Rechtes Rauschen im Blätterwald

Ob Neuerscheinungen, Zusammenlegungen, Relaunches oder altgediente rechte Verlage: Was die Periodika der Neuen Rechten, ihrer Parteien, Organisationen oder auch einflussreicher kleinerer Kreise anbetrifft, lässt sich gerade angesichts des rechtspopulistischen Aufschwungs der letzten etwa 20 Jahre viel Bewegung ausmachen.
mehr »

Rechtssicherer Einsatz von KI

Die Bundesländer wollen den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Medienaufsicht rechtssicher machen. Vorgesehen sei, im Medienstaatsvertrag eine gemeinsame Regelung einzufügen, „die einen klaren Rahmen für den bundesweiten Einsatz technischer Hilfsmittel in der Aufsicht schafft“, erklärte NRW-Medienminister Nathanael Liminski (CDU). Zu den Regelungsentwürfen ist am 23. Juni 2025 eine öffentliche Anhörung gestartet worden.
mehr »