Die Europäische Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ wird derzeit novelliert. Auch ver.di befürwortet die Überprüfung der Richtlinie, deren Regelungen an das neue digitale Umfeld angepasst werden müssen.
Die Gewerkschaft hat gemeinsam mit Vertretern ihrer Internationale, Uni-MEI, an Anhörungen für Experten teilgenommen und Position bezogen. Eine veränderte Regulierung, die der Entwicklung neuer Werbetechniken Rechnung trägt, wird u.a. im Hinblick auf Fernsehwerbung und die Auswirkungen der Werbung auf die Programmqualität für wichtig erachtet. Entscheidend ist dabei nach Auffassung von ver.di, die Austarierung zwischen kommerziellen Interessen und Zielen von allgemeinem Interesse unter dem Gesichtspunkt der Programmqualität. Darüber hinaus setzt sich ver.di für die Förderung der Produktion und Verbreitung europäischer Werke sowie der kulturellen Vielfalt ein. In diesem Zusammenhang werden u.a. die Quotenregelung zur Diskussion gestellt und eine genaue Definition der Begriffe „europäische Werke“ und „unabhängiger Produzent“ gefordert. Vermisst wird eine klare EU-Politik zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Audiovisionssektor. Auch das Thema Medienkonzentration werde in der vorliegenden Novelle nicht angemessen zur Sprache gebracht kritisiert ver.di.