Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst 1998
Auf der Versammlung der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst am 11. Juli in Bonn stand die Neuwahl des Verwaltungsrats nach Ablauf der dreijährigen Wahlperiode an.
In der Berufsgruppe eins (Bildende Kunst) wurde nach dem Ausscheiden von Anatol Buchholtz, einem der Mitbegründer der VG Bild-Kunst, die Kölner Malerin Rune Mields als Verwaltungsratsvorsitzende gewählt. Für diese Berufsgruppe neu in den Vorstand kommt der Bremer Maler Hans Wilhelm Sotrop.
In der Berufsgruppe zwei (Fotografie, Illustration, Design) kandidierte der langjährige Vorsitzende des Verwaltungsrats, Dr. Roland Klemig, aus Altersgründen nicht mehr. An seine Stelle tritt der Illustrator Rainer Hachfeld, der auf Vorschlag der IG Medien/Fachgruppe Journalismus/DJU gewählt worden ist. Neu in den Verwaltungsrat gewählt worden ist auch ein Mitglied der Fotografenvereinigung FreeLens, Urs Kluyver. Der BVPA ist nicht mehr mit einem ordentlichen Mitglied im Verwaltungsrat vertreten. In der Berufsgruppe drei (Film, Fernsehen, Audiovision) ist anstelle der Cutterin Barbara Hennings, der an dieser Stelle für ihr Engagement gedankt sei, der Filmemacher Cay Wesnigk für die IG Medien/RFFU gewählt worden. Für den Berufsverband der Bühnenbildner, Filmarchitekten und Kostümbildner (SFK) ist nicht mehr Nicola Hoeltz, sondern Uta Freiwald im Verwaltungsrat. Im letzten Jahr sind die von der VG Bild-Kunst erzielten Erlöse auf 40,3 Mio. DM gestiegen, dies sind etwa fünf Mio. DM mehr als im Vorjahr. Zuwachs ist insbesondere bei den Primärrechten der bildenden Künstler zu verzeichnen. Bei der Leerkassettenvergütung gibt es immer noch Verzögerungen aufgrund der Auseinandersetzung mit den anderen Filmverwertungsgesellschaften, die im wesentlichen die Interessen der Kirch-Gruppe oder der deutschen Altfilmproduzenten vertreten.
Es wurde auch eine Satzungsänderung über die Bekanntgabe von möglichen Anträgen beschlossen, die die Willensbildungsprozesse transparenter gestalten soll. Die Wahrnehmungsverträge sind in verschiedenen Punkten geändert worden, etwa bei der Nachdigitalisierung für die Rechte der Filmproduzenten. Ob das Recht, kurze Ausschnitte aus audiovisuellen Werken zu nutzen, übertragen werden soll, wird noch einmal in einer Arbeitsgruppe der BG drei erörtert werden. Die Berufsgruppenversammlung zwei war noch geprägt von den Kontroversen der letzten Jahre über die Bedeutung der Agenturen, den Einfluß von FreeLens und den Umfang der auf die Verwertungsgesellschaft übertragenen Rechte (M berichtete). Die Versammlung verzichtet auf das Mittagessen und diskutierte Geschäftsordnungen. Allerdings beschränkte sich die Debatte auf Formelles. Der im Vorfeld heiß umstrittene Katalog der zusätzlich übertragbaren Rechte wurde ohne inhaltliche Debatte gebilligt.
In der Berufsgruppe drei ging es harmonischer zu. Hier wurde insbesondere über eine Neufassung des Verteilungsplans für die Geräte- und Leerkassettenabgabe gesprochen. Die Werkkategorien (Spielfilm, Dok-Film, Serien etc.) wurden neu bewertet.
Eine neue Aufgabe der VG Bild-Kunst liegt nach der Verabschiedung des 4. Urheberrechtsänderungsgesetzes im Februar 1998 in der effektiven Wahrnehmung der Vergütungsansprüche aus der Weiterleitung von Kabel- und Satellitensendungen. Darauf muß die IG Medien ihre Tarifpolitik abstimmen. Die weitere Perspektive der VG Bild-Kunst liegt darin, die urheberrechtliche Infrastruktur der Informationsgesellschaft auszubauen, damit die Urheber und Kreativen geschützt sind. Hierin hat sie die Unterstützung der IG Medien.
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