Die Gehälter der Redakteurinnen und Redakteure sowie Volontärinnen und Volontäre an Tageszeitungen werden rückwirkend zum 1. August 1998 um 2% erhöht. Darauf einigten sich IG Medien und Deutscher Journalistenverband mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am 31. August 1998 in Frankfurt/Main.
Der neue Gehaltstarifvertrag läuft bis zum 31. Juli 1999. Eine kürzere Laufzeit, um mit den Verhandlungen aus der Ferienzeit zu kommen, und zeitnäher mit anderen Tarifgebieten zu liegen, wurde von den Verlegern abgelehnt.
Die neuen Gehaltssätze gelten diesmal ohne Zeitverzögerung auch in den neuen Bundesländern. Versuche des BDZV, eine neuerliche „Ostkomponente“ – sprich Gehaltsabschläge für die neuen Bundesländer – zu vereinbaren, konnten abgewehrt werden. Die Forderung, im Tarifvertrag festzulegen, daß Volontärinnen und Volontäre nach ihrer Ausbildung für mindestens 6 Monate ins Redakteursverhältnis übernommen werden, hat der BDZV abgelehnt.
Das Verhandlungsergebnis ist nicht begeisternd. Es entspricht nicht der wirtschaftlichen Lage der Zeitungsverlage und orientiert sich an den mageren Abschlüssen der Tarifrunden des Frühjahrs 1998. Die Verhandlungskommission hat jedoch die Frage, ob in einer weiteren Runde zu einem noch späteren Zeitpunkt ein besseres Ergebnis zu erzielen gewesen wäre, verneint.