Konfliktkurs

Kündigung des Manteltarifvertrags beim SFB

Die Geschäftsleitung des SFB hat den Manteltarifvertrag zum 31. 12. 1998 gekündigt. Zwei Tage vor Fristablauf der Kündigungsfrist, am 29. 10. 1998, wurden die Gewerkschaften in einer eiligst einberufenen Sitzung mit der Kündigungsabsicht konfrontiert und damit vor vollendete Tatsachen gestellt.

Ziel der Kündigung ist die ersatzlose Streichung der „Bindungsklausel“. Die Bindungsklausel sieht vor, daß für alle festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SFB die linearen Gehaltserhöhungen übernommen werden, die im öffentlichen Dienst vereinbart werden. Weshalb will die Geschäftsleitung die Bindungsklausel abschaffen?

In ihrem Kündigungsschreiben heißt es: „Die Bindungsklausel steht uns im Weg, wenn – wie seit neuestem – im öffentlichen Dienst Pakete geschnürt werden, die neben Gehaltssteigerungen auch Belastungen für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zum Inhalt haben.“ Im Klartext: Künftige Gehaltserhöhungen sollen durch Gegenleistungen (sprich Tarifvertragsverschlechterungen“) erkauft werden. Dabei geht es der Geschäftsleitung zunächst um die Anpassung der Altersversorgung (alt) an die Rentenreformgesetze. In einem Rundschreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werfen Intendant und Verwaltungsdirektor den Gewerkschaften vor, daß sie bisher nicht zu Verhandlungen über die Altersversorgung bereit gewesen seien.

Tatsache ist, daß seit der letzten Tarifrunde zur linearen Gehaltserhöhung im Juni 1998 von der Geschäftsleitung kein Versuch unternommen wurde, die Gewerkschaften zu Verhandlungen zu bewegen. Daß die Gewerkschaften einer Verschlechterung tariflicher Leistungen nicht hinterherlaufen, versteht sich von selbst.

Gerade in Zeiten, in denen der Bestand des SFB stärker gefährdet ist denn je, riskiert die Geschäftsleitung einen verschärften Konfliktkurs gegenüber den Beschäftigten.

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