Großer Lauschangriff verkleinert

Abhören teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat die Praxis des Großen Lauschangriffs als verfassungswidrig erklärt, lediglich seine grundsätzliche Einführung wurde bestätigt. Bis zum 30. Juni 2005 hat der Gesetzgeber nunmehr Zeit, nachzubessern. Dabei sind anspruchsvolle Auflagen der höchstrichterlichen Instanz, formuliert auf 141 Seiten, zu beachten.

Vor allem aus den eigenen Wohnräumen hat sich der Staat rauszuhalten. Die Unterhaltungen mit Familienangehörigen und engsten Vertrauten dürfen in der Privatwohnung nicht belauscht werden. Auch bei Gesprächen mit Ärzten, Pfarrern und oder Strafverteidigern ist das Mithören verboten, sofern sie nicht selbst tatverdächtig sind. Es ist zu erwarten, dass das auch für Journalisten gilt (in einer der nächsten «M» dazu mehr).

Die dju in ver.di gehört zu den schärfsten Kritikern des Großen Lauschangriffs in seinen Ausführungsbestimmungen, die unter anderem den Informantenschutz aushebelten und damit eine vehemente Einschränkung der unabhängigen Recherchearbeit von Journalisten bedeuteten.

wen

Weitere aktuelle Beiträge

Digitalabgabe könnte Schieflage ausgleichen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die vom Staatsminister Wolfram Weimer geäußerten Pläne für eine Digitalabgabe, die Big-Tech-Unternehmen mit digitalen Plattformdiensten in Deutschland zu entrichten hätten. Wie unter anderem der Spiegel berichtet, überlegt die Bundesregierung, eine Digitalabgabe einzuführen. Diese könnte Unternehmen wie Google und Meta dazu verpflichten, einen festen Prozentsatz ihrer Werbeeinnahmen abzuführen.
mehr »

Gleichstellungsbeauftragte im ÖRR stärken

Das Bekenntnis zur Gleichstellung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt sich unter anderem im Vorhandensein von Gleichstellungsbeauftragten. Grundlage ist die jeweils entsprechende gesetzliche Regelung der Bundesländer, in denen die Sender angesiedelt sind. Gleichstellungsbeauftragte sollen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), die Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechtes zu schützen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen.
mehr »

Die ganz große Verweigerung

Der  öffentlich-rechtliche Rundfunk war schon immer Hassobjekt der Rechten. Auf politischer Ebene wollen sie ihn abschaffen, am Stammtisch wird gegen ARD und ZDF gehetzt. In Sozialen Medien oder in Chatgruppen geht es richtig zur Sache. Dort treffen sich sogenannte Rundfunkverweigerer. Ralf Hohlfeld und Vivian Stamer beschäftigen sich an der Uni Passau mit den Bereichen Journalistik und Strategische Kommunikation. Für ihre Studie haben sich die beiden auf die Suche nach sogenannten Rundfunkverweigerern gemacht.
mehr »

Eine Medienplattform für Europa

Für ARD und ZDF war es eine richtungsweisende Entscheidung, als sie vor einem Jahr mitteilten, ihre Mediathek-Software gemeinsam entwickeln zu wollen. Mit im Boot ist inzwischen auch das Deutschlandradio. Unter dem Projektnamen „Streaming OS“ laufen die Arbeiten. OS steht für „Operating System“, aber auch für „Open Source“. Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen wichtige technische Bausteine für ihre Streaming-Aktivitäten auch anderen Anbietern und Organisationen frei zugänglich machen. Eine europäische Ausrichtung haben sie ebenso im Blick.
mehr »