Großer Lauschangriff verkleinert

Abhören teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat die Praxis des Großen Lauschangriffs als verfassungswidrig erklärt, lediglich seine grundsätzliche Einführung wurde bestätigt. Bis zum 30. Juni 2005 hat der Gesetzgeber nunmehr Zeit, nachzubessern. Dabei sind anspruchsvolle Auflagen der höchstrichterlichen Instanz, formuliert auf 141 Seiten, zu beachten.

Vor allem aus den eigenen Wohnräumen hat sich der Staat rauszuhalten. Die Unterhaltungen mit Familienangehörigen und engsten Vertrauten dürfen in der Privatwohnung nicht belauscht werden. Auch bei Gesprächen mit Ärzten, Pfarrern und oder Strafverteidigern ist das Mithören verboten, sofern sie nicht selbst tatverdächtig sind. Es ist zu erwarten, dass das auch für Journalisten gilt (in einer der nächsten «M» dazu mehr).

Die dju in ver.di gehört zu den schärfsten Kritikern des Großen Lauschangriffs in seinen Ausführungsbestimmungen, die unter anderem den Informantenschutz aushebelten und damit eine vehemente Einschränkung der unabhängigen Recherchearbeit von Journalisten bedeuteten.

wen

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Neues Urteil gegen Kieler Nachrichten

Schlappe für den Verlag der Kieler Nachrichten: Das Landgericht Flensburg hat untersagt, dass der Verlag in Verträgen mit hauptberuflich freien Journalist*innen unzulässige Klauseln vereinbart. Erneut geklagt hatten der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Zukünftig darf die Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. die Klauseln nicht mehr nutzen, da sie unklar und unverständlich sind und die freien Mitarbeiter unangemessen benachteiligen.
mehr »

Niederlage für Google und Apple

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei weitreichende Urteile gegen Tech-Riesen gefällt. Die Richter*innen bestätigten eine Geldbuße gegen Google von 2,4 Milliarden Euro. Zudem muss Apple 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen.
mehr »

Rundfunkräte gehen auf Sendung

Von den Rundfunkräten der neun ARD-Landesrundfunkanstalten gibt es inzwischen bei sechs Gremien eine Livestream-Übertragung ihrer Sitzungen. Dabei handelt es sich um die Rundfunkräte vom BR, RBB, SWR, NDR, HR und dem SR, wie Nachfragen bei den ARD-Aufsichtsorganen ergeben haben. Ein Fortschritt in Sachen Transparenz. Schließlich berät das Gremium über alle grundsätzlichen Fragen zu Angeboten, Struktur und Finanzen der Sender.
mehr »

Medienlandschaften in Thüringen

Am 1. September steht die Landtagswahl in Thüringen an. Rund 1,66 Millionen Bürger*innen stimmen ab. Über politische Inhalte, Wahlkampfthemen und Regionales können sie sich vor allem in Radio und Fernsehen oder in den Zeitungen der Funke Mediengruppe informieren. Im Zuge von Digitalisierung und veränderten Nutzungsgewohnheiten ist jedoch die Vielfalt des lokalen Medienangebots im Freistaat rückläufig.
mehr »