Großer Lauschangriff verkleinert

Abhören teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat die Praxis des Großen Lauschangriffs als verfassungswidrig erklärt, lediglich seine grundsätzliche Einführung wurde bestätigt. Bis zum 30. Juni 2005 hat der Gesetzgeber nunmehr Zeit, nachzubessern. Dabei sind anspruchsvolle Auflagen der höchstrichterlichen Instanz, formuliert auf 141 Seiten, zu beachten.

Vor allem aus den eigenen Wohnräumen hat sich der Staat rauszuhalten. Die Unterhaltungen mit Familienangehörigen und engsten Vertrauten dürfen in der Privatwohnung nicht belauscht werden. Auch bei Gesprächen mit Ärzten, Pfarrern und oder Strafverteidigern ist das Mithören verboten, sofern sie nicht selbst tatverdächtig sind. Es ist zu erwarten, dass das auch für Journalisten gilt (in einer der nächsten «M» dazu mehr).

Die dju in ver.di gehört zu den schärfsten Kritikern des Großen Lauschangriffs in seinen Ausführungsbestimmungen, die unter anderem den Informantenschutz aushebelten und damit eine vehemente Einschränkung der unabhängigen Recherchearbeit von Journalisten bedeuteten.

wen

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Inhalte brauchen Moderation

Theresa Lehmann ist Tiktok-Expertin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Sie leitete das Modellprojekt pre:bunk, das zum Ziel hatte, Jugendliche mit Videoformaten zu Desinformation auf TikTok zu sensibilisieren. Mit M sprach sie über Regulierung, Verbote und Gefahren von Social Media.
mehr »

Die Newsfluencer kommen

In Deutschland vertraut eine Mehrheit der Menschen beim Nachrichtenkonsum in der digitalen Welt noch immer mehrheitlich auf klassische Medien. Das ist eine Erkenntnis aus einer im Oktober 2025 veröffentlichten Studie des Reuters Institute. Die britische Denkfabrik wollte herausbekommen, wie Menschen sich im Netz informieren. Dafür sind Personen in 24 Ländern befragt worden.
mehr »

Fakten, Fame und Follower

Im Netz dominiert mittlerweile der Content, den kommerzielle BigTech-Plattformen pushen. Er ist nicht mehr gebunden an eine „öffentliche Aufgabe“ von Journalismus, nämlich durch Information und Fakten zur Selbstverständigung der Gesellschaft beizutragen.
mehr »

Junger Journalismus: Lernen, vernetzen und schützen

Angriffe auf Journalist*innen nehmen zu, online wie auf der Straße. Umso wichtiger, Pressefreiheit nicht nur als Prinzip zu verstehen, sondern sie im Alltag zu verteidigen. Mit diesem Anspruch lud die Jugendpresse Deutschland Anfang November rund 80 junge Medieninteressierte nach Dresden ein. Bei der „YouMeCon kompakt“ ging es um journalistisches Handwerk, Verantwortung und darum, wie man Menschen schützt, die berichten.
mehr »