Das neue Maßnahmenpaket des Koalitionsausschusses beinhaltet eine Neuregelung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), das die Pressefreiheit einschränkt und Bürgerrechte abbaut. Die dju in ver.di lehnt diese enorme Verschlechterung des IFG ab.
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di lehnt diese enorme Verschlechterung des IFG ab und fordert neben der Stärkung des IFG hin zu einem echten Transparenzgesetz ein gesetzlich verankertes Auskunftsrecht für Journalist*innen. Im aktuellen Maßnahmenpaket der Bundesregierung werde das Informationsfreiheitsgesetz nicht wie im Koalitionsvertrag vereinbart weiterentwickelt, sondern faktisch abgeschafft, kritisiert Lars Hansen, Vorsitzender der dju in ver.di.
Bundesregierung will eine Blackbox schaffen
„Die Bundesregierung will eine Blackbox schaffen, der Öffentlichkeit Informationen vorenthalten und journalistisches Arbeiten erschweren. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein demokratisches Werkzeug zur Kontrolle staatlichen Handelns. Es darf unter keinen Umständen beschnitten werden. Schon jetzt zählt Deutschland im internationalen Vergleich zu den Schlusslichtern in Sachen Transparenz“, so der Gewerkschafter. „Dieser Vorstoß richtet sich gegen Transparenz staatlichen Handelns und demokratische Beteiligung. So ein weitreichendes Vorhaben der Öffentlichkeit in einem großen Maßnahmenpaket mit anderen politischen Schwerpunkten unterzuschieben, ist kein Fair Play“, sagt Hansen
Das IFG gilt seit 2006 und gewährt Bürger*innen den Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten. Seitdem wurde es Hunderttausendfach genutzt und hat geholfen, durch Recherchen von Nichtregierungsorganisationen und Journalist*innen erhebliche Missstände an die Öffentlichkeit zu bringen. Nach dem jüngsten Beschluss von Union und SPD sollen die Hürden für Informationsfreiheitsanfragen immens steigen, auch für Redaktionen:
Auskunft nur mit Nachweis
Künftig sollen Auskünfte nur noch mit „Nachweis eines berechtigten Interesses“ möglich sein. Zivilgesellschaftliche Organisationen sollen vom Auskunftsrecht komplett ausgeschlossen werden. Auch steht zu befürchten, dass die Informationsrechte von Journalist*innen drastisch eingeschränkt werden. Denn die Auskunftsrechte sollen sich laut Ausschuss künftig nur noch „auf natürliche Personen fokussieren“. Finanziell kann es in jedem Fall teuer werden: Die Gebühren für eine Anfrage könnten auf Zehntausende Euro steigen.
Neben einer Fortentwicklung des IFG hin zu einem Transparenzgesetz für Jedermann sei es überfällig, explizit die Auskunftsrechte für professionelle Journalist*innen gegenüber Bundesbehörden in einem Bundesmedieninformationsgesetz abzusichern, so Hansen.
Bereits im vergangenen Jahr hatte eine Gruppe um Philipp Amthor (CDU), der sich nach einer Lobby-Affäre zeitweise aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hatte und heute als Staatssekretär im Digitalministerium arbeitet, in den Koalitionsverhandlungen versucht, das IFG abzuschaffen. Nach einer zivilgesellschaftlichen Kampagne mit rund 400.000 Unterschriften wurden die Vorhaben zunächst verworfen. „Nun versucht die Bundesregierung aufs Neue, das IFG zu schleifen. Der Bundestag darf diese skandalösen Pläne nicht durchgehen lassen, denn sie sind ein direkter Angriff auf die Pressefreiheit“, sagt Hansen.

