Für die Deutsche Welle wurde am 29. Juni eine Tarifeinigung erreicht. Danach werden die Monatsgehälter der Angestellten rückwirkend zum 1. 12. 2011um 15 Euro sowie um 2 Prozent erhöht. 2012 wird das höhere Urlaubsgeld von 350 Euro ausgezahlt. Auf diese Erhöhungen werden die bereits einseitig und freiwillig gezahlten Anhebungen angerechnet. Die Mindesthonorare der freien Mitarbeiter werden um 2,2 Prozent zum 1.02.2012 und um weitere 2,1 Prozent zum 1.10.2012 erhöht. Mit der Honorarzahlung im Oktober 2012 erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von 1,5 Prozent des Vorjahreshonorars, maximal jedoch 400 Euro für arbeitnehmerähnliche Personen. (12 a Tarifvertrag – Stichtag 1.0ktober 2012 12a). Laufzeit des Tarifabschlusses: 1. Dezember 2011 bis 30. November 2013.
Bei der Altersversorgung gilt künftig für nach 1992 eingestellte Mitarbeiter: Wer sich für eine Versicherung beim Versorgungswerk der Presse (VdP) entschieden hat, für den gilt nun die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, d.h. statt bisher statisch 4.700 Euro zukünftig dynamisch (aktuell 5.600 Euro). Für bis 1992 eingestellte Mitarbeiter beträgt die Witwenversorgung einheitlich 60 Prozent unabhängig vom eigenen Gehalt oder der eigenen Rente. Bei der RIAS-Versorgung wird die Exzedentenregelung vom Deutschlandradio übernommen, d.h. die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2003 wirkt sich nicht mehr negativ aus. Wer sich für eine Versicherung beim Versorgungswerk der Presse entschieden hatte, für den schließt die Deutsche Welle bei der Baden Badener Pensionskasse eine zusätzliche Rentenversicherung ab. Die Summe aus VdP-Beitrag und neuem Beitrag entspricht 7% des Gehalts. Wer in den nächsten 5 Jahren 65 Jahre alt wird, erhält zusätzlich einmalig einen Zuschuss von 5.000 Euro zweckgebunden für die Altersversorgung. Die Abschläge von der betrieblichen Versorgungsleistung werden an die Abschläge bei der gesetzlichen Rentenversicherung angeglichen, wobei der Abschlag auf höchstens 12,5% begrenzt bleibt.
Eltern erhalten künftig einen Kinderbetreuungszuschuss von 500 Euro pro Jahr und Kind gegen Nachweis von Ausgaben entsprechend §3 Nr. 33 EStG. Diese Regelung ist dauerhaft vorgesehen. Sie gilt zunächst nur für 2012 wird Anfang 2013 überprüft und gegebenenfalls angepasst.