„Bei der gesetzlichen Ausgestaltung der Filmförderung müssen endlich die Interessen der Filmschaffenden stärker berücksichtigt werden“, forderte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, anlässlich des Endes der Anhörungsfrist für die Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) Ende Juli. Der vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM), Bernd Neumann, vorgelegte Referentenentwurf beschneide verschiedene Förderbereiche und vernachlässige überfällige Verbesserungen für die Filmschaffenden. Das FFG regelt die finanzielle Unterstützung verschiedener Arten von Filmproduktionen und filmwirtschaftlichen Bereichen.
So dürfe die Filmförderung nicht nur der Filmwirtschaft dienen, sondern müsse sich endlich auch den Belangen der Beschäftigten verpflichtet fühlen. „Es ist vollkommen unverständlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf noch immer die Frage ignoriert, ob eine geförderte Filmproduktion die branchenüblichen und tarifvertraglichen Sozialstandards einhält“, stellte Werneke fest. „Dieses Vorgehen ist unfair gegenüber den Filmschaffenden und wettbewerbsverzerrend für all jene Produktionsfirmen, die tarifgebunden arbeiten.“ Hier sei eine Kurskorrektur nötig. Zusammen mit der Nichtberücksichtigung der notwendigen Honorierung von Urheberinnen und Urhebern erfolgreicher Filme und der Streichung der Weiterbildungsförderung drifte das FFG mehr und mehr zu einer reinen Finanzförderung ab.