Presserecht für Journalisten

Sollte in Griffweite im Regal stehen

Wenn es um die Nachfahren der Feudalherren geht, wird es immer mal wieder offenbar. Der Freiheit der Wort- und Bildberichterstattung sind Grenzen gesetzt. Aber auch Journalistinnen und Journalisten, die keine Berührungspunkte mit Caroline oder Ernst August haben, müssen wissen, wann ihre Arbeit Persönlichkeitsrechte tangiert, die wie die Presse-, Rundfunk- und Meinungsfreiheit grundgesetzlich geschützt sind.

Darf das Foto vom Schützenball von dem mit seiner Freundin tanzenden Bürgermeister veröffentlicht werden? Aktuell? Im Zusammenhang mit seiner Scheidung? Oder mit Korruptionsvorwürfen? Und der Name eines Bankräubers, der ein Großteil seiner Strafe verbüßt hat? Wie sieht es bei Opfern von Verkehrsunfällen oder Straftaten aus? Oder beim Symbolfoto der Warteschlange im Arbeitsamt? Wie behandelt der Redakteur Verdächtigungen und Gerüchte? Wie geht die freie Journalistin mit nachträglichen Änderungswünschen eines Interviewpartners um?

Haufenweise Fragen aus dem journalistischen Alltag, auf die Dorothee Bölke in ihrem Taschenbuch „Presserecht für Journalisten“ Antworten gibt. Die können nicht immer eindeutig sein, denn für die „Freiheit und Grenzen der Wort- und Bildberichterstattung“ – so der Untertitel des Buches – bilden Gesetze und Pressekodex nur einen Rahmen, der in der täglichen journalistischen Praxis umgesetzt werden muss. Journalisten, die professionell arbeiten, müssen einerseits alle Möglichkeiten bei Recherche und Darstellung ausschöpfen, sich andererseits ihrer Grenzen bewusst sein. Dieses Buch will nach eigenem Anspruch beides fördern.

Dafür „übersetzt“ die frühere Geschäftsführerin des Deutschen Presserats und Justiziarin des „Spiegel“ rechtliche Grundsätze aus der Terminologie von Gesetzen und Gerichtsurteilen in die Sprache des Journalisten und beantwortet seine Fragen systematisch. Zudem hat die Hamburger Rechtsanwältin mehrere „Checklisten“ erarbeitet. So kann das Buch hervorragend als Nachschlagewerk genutzt werden, egal ob es um die Verwertung von Dokumenten, Urheberrechte, Gegendarstellungen oder redaktionelle Inhalte und Werbung geht.

Dorothee Bölke hat alle relevanten Gerichtsurteile bis Oktober 2004 ausgewertet (einschließlich des Caroline-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte). Dabei macht sie deutlich, was Gesetz, was Urteil, was Spruchpraxis des Presserats ist und worin sie sich unterscheiden – und spart auch nicht mit eigener Bewertung. Denn im Presserecht gibt es keinen „endgültigen Stand“. So wird in dem Buch das BGH-Urteil zur Ron-Sommer-Karikatur als Beispiel für die „Satirefreiheit“ angeführt, das gerade vom Bundesverfassungsgericht „kassiert“ wurde (siehe Meldung in dieser «M»-Ausgabe).

„Presserecht für Journalisten“ ist nach meiner Meinung ein neues unverzichtbares Standardwerk, das in der Redaktion und im Büro freier Journalisten in Griffweite im Regal stehen sollte.

Dorothee Bölke: Presserecht für Journalisten
Freiheit und Grenzen der Wort- und Bildberichterstattung

Deutscher Taschenbuch Verlag
München 2005

Beck-Rechtsberater im dtv, Band 50627
265 Seiten
12,50 Euro
ISBN 3-406-51349-2

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Demokratie auf der Anklagebank

Der aktuelle Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) und der Daphne Caruana Galizia Foundation  zeigt, dass die Zahl missbräuchlicher Klagen in ganz Europa weiter steigt. Trotz des neuen EU-Gesetzes gegen SLAPP-Klagen, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist und das die Länder bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, nehmen SLAPPs weiter zu.
mehr »

Buchtipp: Streik doch einfach mit

Am Dienstagabend wurde im Büchercafe in der ver.di Bundesverwaltung ein Buch vorgestellt, das  die Geschichte des 138tägigen Streiks beim Kölner Bundesanzeiger Verlag erzählt. Es berichtet von der Weigerung des Unternehmens zu verhandeln, von den Repressalien, mit denen die Streikenden zu kämpfen hatten und den Versuchen, deren Willen mit allen Mitteln zu brechen.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »