Presserecht für Journalisten

Sollte in Griffweite im Regal stehen

Wenn es um die Nachfahren der Feudalherren geht, wird es immer mal wieder offenbar. Der Freiheit der Wort- und Bildberichterstattung sind Grenzen gesetzt. Aber auch Journalistinnen und Journalisten, die keine Berührungspunkte mit Caroline oder Ernst August haben, müssen wissen, wann ihre Arbeit Persönlichkeitsrechte tangiert, die wie die Presse-, Rundfunk- und Meinungsfreiheit grundgesetzlich geschützt sind.

Darf das Foto vom Schützenball von dem mit seiner Freundin tanzenden Bürgermeister veröffentlicht werden? Aktuell? Im Zusammenhang mit seiner Scheidung? Oder mit Korruptionsvorwürfen? Und der Name eines Bankräubers, der ein Großteil seiner Strafe verbüßt hat? Wie sieht es bei Opfern von Verkehrsunfällen oder Straftaten aus? Oder beim Symbolfoto der Warteschlange im Arbeitsamt? Wie behandelt der Redakteur Verdächtigungen und Gerüchte? Wie geht die freie Journalistin mit nachträglichen Änderungswünschen eines Interviewpartners um?

Haufenweise Fragen aus dem journalistischen Alltag, auf die Dorothee Bölke in ihrem Taschenbuch „Presserecht für Journalisten“ Antworten gibt. Die können nicht immer eindeutig sein, denn für die „Freiheit und Grenzen der Wort- und Bildberichterstattung“ – so der Untertitel des Buches – bilden Gesetze und Pressekodex nur einen Rahmen, der in der täglichen journalistischen Praxis umgesetzt werden muss. Journalisten, die professionell arbeiten, müssen einerseits alle Möglichkeiten bei Recherche und Darstellung ausschöpfen, sich andererseits ihrer Grenzen bewusst sein. Dieses Buch will nach eigenem Anspruch beides fördern.

Dafür „übersetzt“ die frühere Geschäftsführerin des Deutschen Presserats und Justiziarin des „Spiegel“ rechtliche Grundsätze aus der Terminologie von Gesetzen und Gerichtsurteilen in die Sprache des Journalisten und beantwortet seine Fragen systematisch. Zudem hat die Hamburger Rechtsanwältin mehrere „Checklisten“ erarbeitet. So kann das Buch hervorragend als Nachschlagewerk genutzt werden, egal ob es um die Verwertung von Dokumenten, Urheberrechte, Gegendarstellungen oder redaktionelle Inhalte und Werbung geht.

Dorothee Bölke hat alle relevanten Gerichtsurteile bis Oktober 2004 ausgewertet (einschließlich des Caroline-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte). Dabei macht sie deutlich, was Gesetz, was Urteil, was Spruchpraxis des Presserats ist und worin sie sich unterscheiden – und spart auch nicht mit eigener Bewertung. Denn im Presserecht gibt es keinen „endgültigen Stand“. So wird in dem Buch das BGH-Urteil zur Ron-Sommer-Karikatur als Beispiel für die „Satirefreiheit“ angeführt, das gerade vom Bundesverfassungsgericht „kassiert“ wurde (siehe Meldung in dieser «M»-Ausgabe).

„Presserecht für Journalisten“ ist nach meiner Meinung ein neues unverzichtbares Standardwerk, das in der Redaktion und im Büro freier Journalisten in Griffweite im Regal stehen sollte.

Dorothee Bölke: Presserecht für Journalisten
Freiheit und Grenzen der Wort- und Bildberichterstattung

Deutscher Taschenbuch Verlag
München 2005

Beck-Rechtsberater im dtv, Band 50627
265 Seiten
12,50 Euro
ISBN 3-406-51349-2

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »