Presserecht für Journalisten

Sollte in Griffweite im Regal stehen

Wenn es um die Nachfahren der Feudalherren geht, wird es immer mal wieder offenbar. Der Freiheit der Wort- und Bildberichterstattung sind Grenzen gesetzt. Aber auch Journalistinnen und Journalisten, die keine Berührungspunkte mit Caroline oder Ernst August haben, müssen wissen, wann ihre Arbeit Persönlichkeitsrechte tangiert, die wie die Presse-, Rundfunk- und Meinungsfreiheit grundgesetzlich geschützt sind.

Darf das Foto vom Schützenball von dem mit seiner Freundin tanzenden Bürgermeister veröffentlicht werden? Aktuell? Im Zusammenhang mit seiner Scheidung? Oder mit Korruptionsvorwürfen? Und der Name eines Bankräubers, der ein Großteil seiner Strafe verbüßt hat? Wie sieht es bei Opfern von Verkehrsunfällen oder Straftaten aus? Oder beim Symbolfoto der Warteschlange im Arbeitsamt? Wie behandelt der Redakteur Verdächtigungen und Gerüchte? Wie geht die freie Journalistin mit nachträglichen Änderungswünschen eines Interviewpartners um?

Haufenweise Fragen aus dem journalistischen Alltag, auf die Dorothee Bölke in ihrem Taschenbuch „Presserecht für Journalisten“ Antworten gibt. Die können nicht immer eindeutig sein, denn für die „Freiheit und Grenzen der Wort- und Bildberichterstattung“ – so der Untertitel des Buches – bilden Gesetze und Pressekodex nur einen Rahmen, der in der täglichen journalistischen Praxis umgesetzt werden muss. Journalisten, die professionell arbeiten, müssen einerseits alle Möglichkeiten bei Recherche und Darstellung ausschöpfen, sich andererseits ihrer Grenzen bewusst sein. Dieses Buch will nach eigenem Anspruch beides fördern.

Dafür „übersetzt“ die frühere Geschäftsführerin des Deutschen Presserats und Justiziarin des „Spiegel“ rechtliche Grundsätze aus der Terminologie von Gesetzen und Gerichtsurteilen in die Sprache des Journalisten und beantwortet seine Fragen systematisch. Zudem hat die Hamburger Rechtsanwältin mehrere „Checklisten“ erarbeitet. So kann das Buch hervorragend als Nachschlagewerk genutzt werden, egal ob es um die Verwertung von Dokumenten, Urheberrechte, Gegendarstellungen oder redaktionelle Inhalte und Werbung geht.

Dorothee Bölke hat alle relevanten Gerichtsurteile bis Oktober 2004 ausgewertet (einschließlich des Caroline-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte). Dabei macht sie deutlich, was Gesetz, was Urteil, was Spruchpraxis des Presserats ist und worin sie sich unterscheiden – und spart auch nicht mit eigener Bewertung. Denn im Presserecht gibt es keinen „endgültigen Stand“. So wird in dem Buch das BGH-Urteil zur Ron-Sommer-Karikatur als Beispiel für die „Satirefreiheit“ angeführt, das gerade vom Bundesverfassungsgericht „kassiert“ wurde (siehe Meldung in dieser «M»-Ausgabe).

„Presserecht für Journalisten“ ist nach meiner Meinung ein neues unverzichtbares Standardwerk, das in der Redaktion und im Büro freier Journalisten in Griffweite im Regal stehen sollte.

Dorothee Bölke: Presserecht für Journalisten
Freiheit und Grenzen der Wort- und Bildberichterstattung

Deutscher Taschenbuch Verlag
München 2005

Beck-Rechtsberater im dtv, Band 50627
265 Seiten
12,50 Euro
ISBN 3-406-51349-2

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Was bringt der Pressekodex?

Eine Anwältin wird in einer Boulevardzeitung identifizierend an den Pranger gestellt – obwohl sie nichts Unrechtes getan hat. Die Folge: Bedrohungen, eine rechtsextreme Kundgebung vor ihrer Kanzlei, Polizeischutz. Der Deutsche Presserat spricht Monate später eine Rüge aus. Der Schaden ist aber angerichtet.
mehr »

Polizeibefugnisse gegen Pressefreiheit

Das  Bundeskabinett befasst sich heute mit mit Gesetzentwürfen, die den deutschen Sicherheitsbehörden weitreichende digitale Ermittlungsbefugnisse einräumen sollen. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen zulasten der Privatsphäre aller Bürger*innen und der Pressefreiheit.
mehr »

Freier Autor siegt gegen „Berliner Zeitung“

Dieses Urteil „kann die redaktionellen Abläufe deutscher Medien massiv beeinflussen“, so bewertete die FAZ das Urteil des Landgerichts Köln: Es hatte die Berliner Zeitung wegen schwerwiegender Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung des Autors Werner Rügemer zu einer Strafzahlung von 1200 Euro verurteilt, ein erstmaliges Urteil in Deutschland. Doch bis das Urteil rechtskräftig wurde, dauerte es noch fast ein Jahr: Freier Autor siegt gegen die „Berliner Zeitung“.
mehr »

Machen Sie es sich unbequem

Ich bin Rechtshänderin. Neulich habe ich mir morgens die Zähne mit der linken Hand geputzt. Keine gute Idee. Es fühlte sich falsch an. Ungelenk. Irgendwie so, als würde mein Gehirn die ganze Zeit protestieren. Und genau genommen tat es das auch. Unser Gehirn liebt Gewohnheiten. Es baut dafür regelrechte Autobahnen im Kopf. Und alles, was davon abweicht, fühlt sich erst einmal anstrengend an.
mehr »