Rechtswidrige Durchsuchung

Die polizeiliche Durchsuchung bei der Zeitschrift „anti atom aktuell“ war rechtswidrig. Dies stellte das Landgericht Lüneburg fest. „Das Amtsgericht Dannenberg hat zu Unrecht gegen die Beschuldigten Durchsuchungsbeschlüsse erlassen“ heißt es in der Lüneburger Entscheidung. Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht gegen die Betroffenen rechtfertigten, seien „nicht ersichtlich.“

Ein Großaufgebot an Beamten hatte im August die Redaktionsräume des Blattes im Wendland sowie die Wohnung von zwei Redakteuren durchsucht und Computer sowie zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt (M 09/10 2005). Von der Staatsanwaltschaft Lüneburg waren zuvor Ermittlungen wegen der Auffor-derung zu Straftaten eingeleitet worden. Ein Redakteur soll für eine Internet-Seite verantwortlich gewesen ein, die auf die in Spanien populäre Kampagne „Yo mango“ verwies. Bei „Yo mango“ (übersetzt ich esse, aber auch: ich klaue) rufen Künstler und Intellektuelle in Barcelona aus Protest gegen Verarmung zum Schwarzfahren und anderen Aktionen auf.

Die Hausdurchsuchungen wertete das Gericht als einen schweren Eingriff in Grundrechte. Grundvoraussetzung für eine so weit gehende Maßnahme müsse die sorgfältige Überprüfung des Sachverhalts durch einen Richter sein. Dies war offensichtlich nicht geschehen. Zuvor hatte bereits der Republikanische Anwaltsverein den Richtervorbehalt angemahnt und gerügt. Auch die dju hatte gegen die Durchsuchung protestiert.

Rmp

Weitere aktuelle Beiträge

Kriminalität nicht mit Migration verknüpfen

Kriminelle Migranten bedrohen die Sicherheit in Deutschland“ – dieses alte rechte Narrativ wird von der AfD neu belebt und verfestigt sich in der Mitte von Gesellschaft und Politik. Medien, die diese realitätsverzerrende Erzählung bedienen, weil sie meinen, die laute Minderheit repräsentiere ein öffentliches Interesse, spielen mit dem Feuer.
mehr »

Mit BigTech gegen Pressefreiheit

Der Vogel ist frei“ twitterte der US-Milliardär und Big Tech-Unternehmer Elon Musk am 28. Oktober 2022, dem Tag seiner Übernahme des Kurznachrichtendienstes Twitter, der damals noch den blauen Vogel als Logo hatte. Der reichste Mann der Welt wollte nach eigener Aussage den Dienst zu einer Plattform der absoluten Redefreiheit machen: „Freie Meinungsäußerung ist die Grundlage einer funktionierenden Demokratie, und Twitter ist der digitale Marktplatz, auf dem die für die Zukunft der Menschheit wichtigen Themen diskutiert werden“, hatte er zuvor erklärt.
mehr »

Weniger Demokratie wagen

Mit dem Slogan „Medienvielfalt stärken – Meinungsfreiheit sichern“ ist die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD angetreten.  Keine Koalitionsvereinbarung ohne Bekenntnis zur „flächendeckenden Versorgung mit journalistischen Angeboten“. Aber halt: Hieß es nicht bei der Ampel (und der letzten Merkel-Regierung!) noch „flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen“?
mehr »

Vernetzte Frauen im Journalismus

Sich als Frau in einer Branche behaupten müssen, in der Durchsetzungskraft und Selbstbewusstsein entscheidende Faktoren sind: Für Generationen von Journalistinnen eine zusätzliche Belastung im ohnehin schon von Konkurrenz und Wettbewerb geprägten Beruf. Angesichts dieser Herausforderung sind Netzwerke und solidarische Bündnisse von großer Bedeutung. Der Journalistinnenbund (JB) hatte hierbei seit seiner Gründung im Jahr 1987 eine Vorreiterrolle inne. Sein Anliegen: Geschlechtergleichstellung in den Medien erreichen.
mehr »