Rechtswidrige Durchsuchung

Die polizeiliche Durchsuchung bei der Zeitschrift „anti atom aktuell“ war rechtswidrig. Dies stellte das Landgericht Lüneburg fest. „Das Amtsgericht Dannenberg hat zu Unrecht gegen die Beschuldigten Durchsuchungsbeschlüsse erlassen“ heißt es in der Lüneburger Entscheidung. Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht gegen die Betroffenen rechtfertigten, seien „nicht ersichtlich.“

Ein Großaufgebot an Beamten hatte im August die Redaktionsräume des Blattes im Wendland sowie die Wohnung von zwei Redakteuren durchsucht und Computer sowie zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt (M 09/10 2005). Von der Staatsanwaltschaft Lüneburg waren zuvor Ermittlungen wegen der Auffor-derung zu Straftaten eingeleitet worden. Ein Redakteur soll für eine Internet-Seite verantwortlich gewesen ein, die auf die in Spanien populäre Kampagne „Yo mango“ verwies. Bei „Yo mango“ (übersetzt ich esse, aber auch: ich klaue) rufen Künstler und Intellektuelle in Barcelona aus Protest gegen Verarmung zum Schwarzfahren und anderen Aktionen auf.

Die Hausdurchsuchungen wertete das Gericht als einen schweren Eingriff in Grundrechte. Grundvoraussetzung für eine so weit gehende Maßnahme müsse die sorgfältige Überprüfung des Sachverhalts durch einen Richter sein. Dies war offensichtlich nicht geschehen. Zuvor hatte bereits der Republikanische Anwaltsverein den Richtervorbehalt angemahnt und gerügt. Auch die dju hatte gegen die Durchsuchung protestiert.

Rmp

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