ESSEN / DÜSSELDORF. Helge Kondring staunte nicht schlecht, als er im Februar 2004 seine Lohnabrechnung aus dem Hause WAZ bekam. Mehr als 700 Euro fehlten dem Redakteur auf dem Gehaltskonto. Der Grund dafür. Kondring, langjähriges dju-Mitglied, hatte fleißig, genau 24 Tage für höhere Gehälter gestreikt. Und jetzt glaubte die WAZ, dass sie den Kollegen dafür bestrafen musste, denn sie zog ihm anteilig für jeden Streiktag das Urlaubsgeld und die Jahresleistung vom Gehalt ab. So wie Kondring ging es zahlreichen weiteren Kolleginnen und Kollegen, die unter dem Dach des Zeitungsverlags Ruhrgebiet arbeiten.
„Darf die WAZ das?“ wollten dju und DJV wissen und taten sich zusammen, um in einer Musterklage diesen Sachverhalt stellvertretend für zwei Kollegen klären zu lassen. Die WAZ darf nicht, stellte jetzt in der ersten Instanz die 8. Kammer des Arbeitsgerichts in Essen fest. Sie verdonnerte die publizistische Großmacht dazu, den Kollegen das Geld zurückzubezahlen. Die Kosten fürs Verfahren brummten die Essener Arbeitsrichter dem Verlagsriesen auch noch auf. (Az.: 8 Ca 1879/05)
Vor verfrühter Freude warnt allerdings der Dortmunder Arbeitsrechtler Andreas Rüther, der dju / DJV vertritt. Denn rechtskräftig ist das Urteil noch nicht: „Die WAZ wird mit Sicherheit Berufung einlegen“. Dann würde es vermutlich Anfang nächsten Jahres vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf weiter gehen. Danach könnte auch noch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt angerufen werden.