Verfassungswidrig

Die Durchsuchung der Räume des Hamburger Radiosenders FSK und die Sicherstellung von Redaktionsunterlagen stellen einen Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit dar und waren somit verfassungswidrig (Aktenzeichen 1BvR 1739/04 und 1BvR 2020/04), erklärte das Bundesverfassungsgericht am 5. Januar.


Am 25. November 2003 verschafften sich zwei Hundertschaften Polizei, Staatsanwaltschaft und Staatsschutz Zutritt zu den Räumen des lokalen Radiosenders und riegelten ihn einen Nachmittag lang von der Außenwelt ab. Mitarbeiter des Senders wurden daran gehindert, ihrer Arbeit nachzugehen. Anlass für die Durchsuchung war ein Telefon-Interview, das ein FSK-Redakteur mit einem Polizeipressesprecher geführt und ohne dessen ausdrückliches Einverständnis aufgezeichnet und gesendet hatte. Sowohl in der Entscheidung der Durchsuchung als auch in ihrer Prüfung durch die Hamburger Gerichte, so das Bundesverfassungsgericht weiter, sei keine tragfähige Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffes zu erkennen gewesen. Der Fall wird nun an das Amtsgericht zurückverwiesen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Fakten, Fame und Follower

Im Netz dominiert mittlerweile der Content, den kommerzielle BigTech-Plattformen pushen. Er ist nicht mehr gebunden an eine „öffentliche Aufgabe“ von Journalismus, nämlich durch Information und Fakten zur Selbstverständigung der Gesellschaft beizutragen.
mehr »

BVerfG stärkt Rundfunkfreiheit

Eine Hausdurchsuchung im Jahr 2022 bei einem Redakteur des freien Radios Radio Dreyeckland in Freiburg verstieß gegen die Pressefreiheit und war verfassungswidrig, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Damit kippt das höchste Gericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart.
mehr »

Faktenbasiert, aufklärend, machtkritisch

Der Journalist Georg Restle ist seit 2012 Leiter und Moderator des Politmagazins Monitor in der ARD. Der studierte Jurist tritt für einen „werteorientierten Journalismus“ ein. Mit M sprach er über Fakenews, Fehlerkultur und journalistische Resilienz.
mehr »

Aktivrente: Keine Option für Freie

Ein Bestandteil des derzeit kontrovers diskutierten “Rentenpakts” ist die sogenannte Aktivrente. Wer trotz Ruhestand weiter erwerbstätig ist, bekommt einen Steuerbonus. Doch das geplante Gesetz enthält eine Schieflage: Freie Journalisten oder Autorinnen sind wie andere Selbstständige von der Regelung ausgenommen.
mehr »