Die Durchsuchung der Räume des Hamburger Radiosenders FSK und die Sicherstellung von Redaktionsunterlagen stellen einen Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit dar und waren somit verfassungswidrig (Aktenzeichen 1BvR 1739/04 und 1BvR 2020/04), erklärte das Bundesverfassungsgericht am 5. Januar.
Am 25. November 2003 verschafften sich zwei Hundertschaften Polizei, Staatsanwaltschaft und Staatsschutz Zutritt zu den Räumen des lokalen Radiosenders und riegelten ihn einen Nachmittag lang von der Außenwelt ab. Mitarbeiter des Senders wurden daran gehindert, ihrer Arbeit nachzugehen. Anlass für die Durchsuchung war ein Telefon-Interview, das ein FSK-Redakteur mit einem Polizeipressesprecher geführt und ohne dessen ausdrückliches Einverständnis aufgezeichnet und gesendet hatte. Sowohl in der Entscheidung der Durchsuchung als auch in ihrer Prüfung durch die Hamburger Gerichte, so das Bundesverfassungsgericht weiter, sei keine tragfähige Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffes zu erkennen gewesen. Der Fall wird nun an das Amtsgericht zurückverwiesen.