Gespräch mit Leonard Weinglass, dem Verteidiger Mumia Abu-Jamals
„Das Ende der juristischen Instanzen ist fast erreicht,“ sagt der bekannte Bürgerrechtsanwalt Leonard Weinglass, der Mumia Abu-Jamal seit 1990 vertritt. Am 4. Oktober hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten einen Berufungsantrag Mumia Abu-Jamals gegen eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes von Pennsylvania ungehört verworfen.
„Wir sind jetzt vor das zuständige Bundesbezirksgericht gegangen, wo wir einen Antrag auf Aussetzung des Hinrichtungsbefehls und einen Berufungsantrag auf ein neues Verfahren für Abu-Jamal gestellt haben,“ beschreibt Weinglass die momentanen juristischen Schritte. Dem zuständigen Bundesrichter wurden auf 150 Seiten dreißig akribisch recherchierte Verletzungen der verfassungsmäßigen Rechte Abu-Jamals auf einen fairen Prozeß in dem Polizistenmordverfahren von 1982 zur Entscheidung vorgelegt. Sollte der zuständige Richter am Bundesgericht den Fall zu einer Anhörung kommen lassen, ist dies die letzte Chance, die zahlreichen neuen Zeugen und Beweise einzuführen, die die Anwälte in den vergangenen zehn Jahren gesammelt haben. Unter anderem haben mehrere Belastungszeugen der Anklage mittlerweile zugegeben, falsch ausgesagt zu haben, weil sie von Polizei und Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt und bedroht worden seien.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Weinglass kommt es bei der Berufung vor dem Bundesgericht vor allem auf den einzelnen Richter an, der über das Verfahren zu entscheiden hat. Wurden bis 1996 noch 35 Prozent aller den Bundesgerichten vorgelegten Todesurteile revidiert, so ist diese Möglichkeit heute aufgrund eines Gesetzes stark eingeschränkt. Das nach dem Bombenanschlag von Oklahoma 1996 erlassene „Gesetz zur Effektivierung der Todesstrafe“ erlaubt Bundesrichtern die Revision von Gerichtsurteilen der Bundesstaaten nur noch, wenn das Ergebnis auf „unmäßigen“ Verstößen gegen Bundesrecht beruht oder solche beinhaltet.
Was diese Formulierung konkret bedeutet, wird vor dem Obersten Gerichtshof in Washington DC zwar momentan in einem Präzedenzfall verhandelt. Abu-Jamals Anwälte zeigen sich jedoch pessimistisch. Sie sind der Ansicht, daß es im Fall ihres Mandanten aufgrund der starken Lobbyarbeit der einflußreichen Polizeigewerkschaft FOP und konservativer Politiker gegen Abu-Jamal sehr auf den politischen Standpunkt und die Courage des einzelnen Richters ankommen wird.
Da Abu-Jamal noch zwei verfassungsmäßig garantierte Berufungsinstanzen hat, hofft Rechtsanwalt Weinglass, daß der Bundesrichter zumindest den akuten Hinrichtungsbefehl aussetzen wird. Verwirft dieser Richter allerdings den Antrag für die Wiederaufnahme des Verfahrens, steht Abu-Jamal nur noch eine Berufungsmöglichkeit vor einem Bundesberufungsgericht zur Verfügung. Bei einer weiteren negativen Entscheidung bliebe dann als letzter Ausweg noch der erneute Gang vor den Obersten Gerichtshof der USA, der den letzten Berufungsantrag jedoch gerade erst abgelehnt hat. Wieviel Zeit seinem Mandanten noch bleibt, kann Rechtsanwalt Weinglass nicht vorhersagen. Er weist jedoch darauf hin, daß „die Bundesrichter erfahrungsgemäß relativ schnell, unter Umständen innerhalb von sechs Monaten“ entscheiden.“