Die Bundesregierung hat eine Gelegenheit versäumt, sich für die Freiheit von Medien und Kunst in Deutschland stark zu machen gegen einen Feind dieser Freiheiten: den türkischen Staatspräsidenten Erdogan. Und dies auf der Grundlage einer Vorschrift, die sie selber für überflüssig hält: den Schah/Erdogan-Paragraphen 103 des deutschen Strafgesetzbuches.Der Justiz die Entscheidung über Recht oder Unrecht der Böhmermann-Reime zu überlassen, dazu hätte es der Regierungsermächtigung nicht bedurft. Sehr wohl aber wäre eine anders lautende Entscheidung ein wichtiges Signal an die türkische Regierung gewesen: Wir stehen Grundrechtsgegnern nicht zur Verfügung.
Der Gram darüber, dass dies unterblieben ist, braucht uns indes nicht zu beugen. Grundrechte sind nie ein- für allemal gesichert, sondern stets aufs Neue zu verteidigen. Von uns. Das fordert unsere Solidarität heraus – nicht zuletzt die Solidarität mit den von Erdogan verfolgten Kolleginnen und Kollegen in der Türkei.