Urhebervertragsrecht: ver.di fordert erneut Nachbesserung

Bevor der Bundesrat am kommenden Freitag über den Regierungsentwurf beraten wird, hat ver.di erneut zur aktuellen Reform des Urhebervertragsrechts Stellung genommen. Es seien erhebliche Nachbesserungen an dem jetzigen Entwurf nötig, um die Rechte von Urheberinnen und Urhebern sowie von Künstlerinnen und Künstlern tatsächlich zu stärken, heißt es in dem ausführlichen Papier. Speziell wird auf die Regelung eines Verbandsklagerechts Bezug genommen.

Um die Position von Urhebern und Kreativen zu verbessern, bedürfe es einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts, lautete 2013 die Botschaft des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien an die Medien- und Kulturschaffenden. „Diesem Versprechen wird der vorliegende Regierungsentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung in keiner Weise gerecht“, kritisiert ver.di-Vize Frank Werneke.

In der elfseitigen Stellungnahme der Gewerkschaft wird erläutert, warum und inwieweit die Regelungsvorschläge des Regierungsentwurfs „trotz oder aber gerade wegen der gewählten Ausgestaltung der Verbandsklage eher zu einer Schwächung denn zu einer Stärkung führen würden“. Dieser Punkt hatte auch in der Stellungnahme der Initiative Urheberrecht eine große Rolle gespielt.

Der Referentenentwurf zur Urheberrechtsreform vom Dezember 2015 ging nach Auffassung von ver.di „in die richtige Richtung, war aber bereits auf Kante genäht“. Der jetzige Regierungsentwurf „hingegen gefährdet die rechtliche Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern sowie ihrer Gewerkschaften und Verbände. Zudem stellt er gewachsene und mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzte Vergütungsstrukturen infrage.“ So fehlten ein umfassendes Recht auf Auskunfts- und Rechnungslegung und ein effektives Rückrufrecht für ausschließliche Nutzungsrechte. Hier müsse nachgebessert werden. „Ohne taugliche Werkzeuge, die die Verwerter an den Verhandlungstisch bewegen, werden wir auch weiterhin kaum Vergütungsregeln oder Tarifverträge aufstellen können. Die nunmehr praktisch isoliert vorgesehene Verbandsklage nur gegen unsere Vertragspartner dürfte den Weg zu Branchenregelungen tendenziell sogar eher erschweren, denn der einfachste Weg sich der Klage zu entziehen wäre es dann, keine Regelung zu vereinbaren.“ Bei der Verbandsklage seien „erhebliche Nachbesserungen erforderlich“, heißt es in der gewerkschaftlichen Bewertung.

Zur Beratung des Regierungsentwurfs im Bundesrat liegen bereits Änderungsempfehlungen vor. So will der Wirtschaftsausschuss „verhindern, dass Kreative alle Rechte an ihren Werken gegen eine unangemessene Einmalzahlung aus der Hand geben müssen“. Der Kulturausschuss will unter anderem der Praxis entgegentreten, sich Nutzungsrechte für einen sehr langen Zeitraum zu sichern, wenn dabei die ungleichen Verhandlungspositionen ausgenutzt werden. Der Rechtsausschuss empfiehlt dagegen, keine Einwände zu erheben.

Die komplette ver.di-Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ vom 9. Mai 2016.

 

Weitere aktuelle Beiträge

Streik bei TikTok wird fortgesetzt

TikTok-Beschäftigte in Berlin legten heute ihre Arbeit nieder und fuhren mit einem Streikboot direkt an ihrer Geschäftsführung vorbei. Nachdem ver.di zum Streik aufgerufen hatte, waren zahlreiche Beschäftigte gefolgt. Es ist der erste Streik bei einer Social-Media-Plattform in Deutschland überhaupt, an dem sich rund 100 von ungefähr 400 Beschäftigten bei TikTok in Berlin beteiligten. Und es geht weiter: Für kommenden Montag ist bereits der nächste Streiktag geplant.
mehr »

Meta will sich nicht verpflichten

Kurz nach Veröffentlichung des freiwilligen KI-Verhaltenskodex hat Meta als erster Konzern entschieden, den Kodex der Europäischen Kommission nicht zu unterzeichnen. Der US-Konzern hinter Facebook und Instagram kritisiert den Vorschlag als rechtlich unsicher, überreguliert und innovationsfeindlich. Ein politisch bedenkliches Signal.
mehr »

Verhandlungen sind keine Selbstbedienung

Leider funktionieren Tarifverhandlungen nicht nach dem Supermarktprinzip, man kann nicht einfach ins Regal greifen und sich herausholen, was man sich wünscht. Am ehesten stimmt der hinkende Vergleich noch, wenn es ans Zahlen geht: Umsonst bekommt man nämlich auch bei Tarifverhandlungen nichts. Was auf der anderen Seite allerdings auch bedeutet: Hängt man sich richtig rein, dann lohnt sich das meistens.
mehr »

Tarifeinigung bei Tageszeitungen 

In der zehnten Verhandlungsrunde haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in Hamburg auf einen neuen Tarifvertrag für Redakteur*innen bei Tageszeitungen geeinigt. Der Tarifeinigung waren bundesweit in 36 Verlagen und Redaktionen Streiks vorausgegangen, die zuletzt bis zu sechs Tage angedauert haben.
mehr »