Urhebervertragsrecht: ver.di fordert erneut Nachbesserung

Bevor der Bundesrat am kommenden Freitag über den Regierungsentwurf beraten wird, hat ver.di erneut zur aktuellen Reform des Urhebervertragsrechts Stellung genommen. Es seien erhebliche Nachbesserungen an dem jetzigen Entwurf nötig, um die Rechte von Urheberinnen und Urhebern sowie von Künstlerinnen und Künstlern tatsächlich zu stärken, heißt es in dem ausführlichen Papier. Speziell wird auf die Regelung eines Verbandsklagerechts Bezug genommen.

Um die Position von Urhebern und Kreativen zu verbessern, bedürfe es einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts, lautete 2013 die Botschaft des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien an die Medien- und Kulturschaffenden. „Diesem Versprechen wird der vorliegende Regierungsentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung in keiner Weise gerecht“, kritisiert ver.di-Vize Frank Werneke.

In der elfseitigen Stellungnahme der Gewerkschaft wird erläutert, warum und inwieweit die Regelungsvorschläge des Regierungsentwurfs „trotz oder aber gerade wegen der gewählten Ausgestaltung der Verbandsklage eher zu einer Schwächung denn zu einer Stärkung führen würden“. Dieser Punkt hatte auch in der Stellungnahme der Initiative Urheberrecht eine große Rolle gespielt.

Der Referentenentwurf zur Urheberrechtsreform vom Dezember 2015 ging nach Auffassung von ver.di „in die richtige Richtung, war aber bereits auf Kante genäht“. Der jetzige Regierungsentwurf „hingegen gefährdet die rechtliche Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern sowie ihrer Gewerkschaften und Verbände. Zudem stellt er gewachsene und mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzte Vergütungsstrukturen infrage.“ So fehlten ein umfassendes Recht auf Auskunfts- und Rechnungslegung und ein effektives Rückrufrecht für ausschließliche Nutzungsrechte. Hier müsse nachgebessert werden. „Ohne taugliche Werkzeuge, die die Verwerter an den Verhandlungstisch bewegen, werden wir auch weiterhin kaum Vergütungsregeln oder Tarifverträge aufstellen können. Die nunmehr praktisch isoliert vorgesehene Verbandsklage nur gegen unsere Vertragspartner dürfte den Weg zu Branchenregelungen tendenziell sogar eher erschweren, denn der einfachste Weg sich der Klage zu entziehen wäre es dann, keine Regelung zu vereinbaren.“ Bei der Verbandsklage seien „erhebliche Nachbesserungen erforderlich“, heißt es in der gewerkschaftlichen Bewertung.

Zur Beratung des Regierungsentwurfs im Bundesrat liegen bereits Änderungsempfehlungen vor. So will der Wirtschaftsausschuss „verhindern, dass Kreative alle Rechte an ihren Werken gegen eine unangemessene Einmalzahlung aus der Hand geben müssen“. Der Kulturausschuss will unter anderem der Praxis entgegentreten, sich Nutzungsrechte für einen sehr langen Zeitraum zu sichern, wenn dabei die ungleichen Verhandlungspositionen ausgenutzt werden. Der Rechtsausschuss empfiehlt dagegen, keine Einwände zu erheben.

Die komplette ver.di-Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ vom 9. Mai 2016.

 

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