VG Wort: Eindeutiges Votum für die Verlegerbeteiligung
Mit Erlösen von über 305 Millionen Euro hat die VG Wort 2015 ein „hervorragendes Ergebnis“ erreicht. Darum ging es aber auf den Versammlungen am 3./4. Juni 2016 in Berlin nur am Rande. In den teils heftig geführten Diskussionen standen das BGH-Urteil zur Verlegerbeteiligung, dessen Konsequenzen und wie die Verantwortlichen damit umgehen sowie vor allem die Zukunft als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Urhebern und Verlegern im Mittelpunkt. In seinem Urteil vom 21. April 2016 (Az.: I ZR 198/13) hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Verlage nicht mit pauschalen Ausschüttungen an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft beteiligt werden dürfen (siehe M Online).
Damit sind die Regelungen zur Verlegerbeteiligung in der Satzung und im Verteilungsplan der VG Wort „unwirksam“. Eine sichtliche Genugtuung für den erfolgreichen Kläger Martin Vogel, der es sich nicht nehmen ließ, mit einigen Unterstützern auf den Versammlungen ausgiebig das Wort zu ergreifen und Vorstand wie Verwaltungsrat der VG Wort verbal zu attackieren.
Auf Zustimmung stieß Vogel aber nicht einmal in der Gruppe der gut 150 teilnehmenden Autorinnen und Autoren, die sich doch eigentlich freuen müssten, in den kommenden Jahren eine Nachausschüttung für die vergangenen Jahre in dreistelliger Millionenhöhe zu Lasten der Verlage zu erhalten. Sie wollen an einer gemeinsamen Verwertungsgesellschaft mit gemeinsamer Rechtewahrnehmung von Autor_innen und Verlagen festhalten.
Mit großer Mehrheit appellierte die Mitgliederversammlung deshalb an die politisch Verantwortlichen, „rasch und wirksam dafür zu sorgen, dass die bisherige Struktur der VG Wort, also die gemeinsame Rechtewahrnehmung, weiterhin möglich bleibt. Beide Seiten, Urheber_innen und Verleger, sind entschlossen“, heißt es in dem Appell an die Politik, „den gegenwärtigen und kommenden Herausforderungen, z.B. der des digitalen Wandels, gemeinsam zu begegnen. Auch dafür ist eine ungeteilte Verwertungsgesellschaft Wort der beste Weg.“ Erste Initiativen zur Sicherung der Verlegerbeteiligung in Zukunft sind auf deutscher und EU-Ebene auch bereits auf den Weg gebracht.
Bis dahin aber wird es bitter für die Verlage. Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort beschlossen in Berlin, dass zwar die im Jahr 2016 anstehenden Ausschüttungen an Autor_innen bis auf weiteres turnusgemäß entsprechend den Regelungen des bisherigen Verteilungsplans als Abschlagszahlungen ausgezahlt werden, Ausschüttungen an Verlage aber bis auf weiteres nicht. Bei Autor_innen, die von Bühnenverlagen vertreten werden, erfolgt – abweichend vom bisherigen Verteilungsplan – eine Ausschüttung als Abschlagszahlung direkt an den Autor.
Auch die Ausschüttung an die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger aus dem Presserepro zugunsten der Journalistenausbildung findet bis auf weiteres nicht statt. Eine Ausschüttung an drei Urheberorganisationen ist nach dem BGH-Urteil unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, die von der Deutschen Physikalischen Gesellschaft bereits erfüllt wurden. Zunächst werden auch die Ausschüttungen an ausländische Schwestergesellschaften eingestellt.
Denn um überhaupt wieder reguläre Ausschüttungen durchzuführen, muss die VG Wort ihre Satzung und den Verteilungsplan an die sich aus der Entscheidung des BGH ergebende Rechtslage anpassen. Hierfür sind außerordentliche Gremiensitzungen für den 9./10. September sowie für den 25./26. November 2016 in München vorgesehen. Für die Septembersitzung wird der Vorstand Vorschläge für die Korrektur der Verteilung in der Vergangenheit sowie für den Umgang mit Rückforderungen gegenüber Ausschüttungsempfänger_innen vorbereiten. Im November sollen dann die erforderlichen Änderungen von Satzung, Wahrnehmungsvertrag, Inkassoauftrag für das Ausland und Verteilungsplan für die Zukunft erfolgen.
Betroffen davon ist auch die Nachzahlung von Druckervergütungen für die Zeit von 2001 bis 2007 (siehe M 3/2015), die 2015 zu Einnahmen in Höhe von über 155 Millionen Euro führte und damit erst das Gesamtergebnis von über 305 Millionen Euro (2014: 144 Millionen Euro) möglich machte. Ende Juni werden sich etliche der über 180.000 wahrnehmungsberechtigten Autorinnen und Autoren also über eine höhere Ausschüttung freuen können, während die Verlage nichts erhalten.
Die Reprografie-Vergütungen sind mit der Nachzahlung gegenüber 2014 um 77,5 Millionen Euro auf 230,3 Millionen Euro gestiegen. Dazu kommt noch die Kopier-Betreibervergütung mit rund 1,8 Millionen Euro (2014: 3,2 Millionen). Die Einnahmen aus der Anfang 2016 abgeschlossenen Vergleichsvereinbarung mit der BITKOM zu den Vergütungen für PCs nach altem Recht für die Zeit von 2001 bis 2007 sind noch offen. Die Zahlungen dazu gehen im Laufe des Jahres 2016 ein. Mit diesen Vereinbarungen konnten langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Geräteherstellern erfolgreich beendet werden.
Im Bereich Hörfunk / Fernsehen sanken die Einnahmen hingegen von 24,8 auf 15,8 Millionen Euro, denn außer aus einem Anfang 2014 geschlossenen Vertrag für PCs gab es im audiovisuellen Bereich keine weiteren Einnahmen aus Geräte- oder Speichermedienabgaben. Sie sind seit Jahren strittig, die Verfahren bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) oder vor Gerichten anhängig. Immerhin gelang es Ende 2015, Gesamtverträge über die Vergütung von Tablets und Mobiltelefonen bis 2018 abzuschließen. Die Höhe der Einnahmen ist noch offen. Die Gelder gehen derzeit bei der Zentralstelle Private Überspielung (ZPÜ) ein. Für die Kabelweitersendung gingen immerhin 6,31 Millionen (6,17) im Inland und 3,92 Millionen Euro (4,35) im Ausland ein. So erhöhen sich erstmals wieder die Ausschüttungsquoten im Fernsehbereich und beim Hörfunk.
Erstmals flossen auch 15,9 Millionen Euro aus der 2015 abgeschlossenen Vereinbarung mit den Ländern über die Intranetnutzung an Hochschulen. Ansonsten gab es kaum nennenswerte Veränderungen in den einzelnen Einnahmeposten. Die Verwaltungskosten machten 2015 nur noch 2,4 Prozent (6,4) der Inlandserlöse aus.
Ausschüttungsquoten 2016 für Urheber/-innen in Euro (= Quoten 2015):
Pressespiegel: Sockel 30,00 (30,00) / Punktewert 6,50 (6,00)
Elektronische Pressespiegel: Faktor 2,2 (2,0)
Presse-Repro: Punktewert 21,00 (17,00)
Bibliothekstantieme: mindestens 106,27 (118,57)
Beiträge Wissenschaft: pro Normseite 1,50 (2,00)
Buch Wissenschaft: 900,00 (900,00)
Broschüre Wissenschaft: pro Druckseite 2,25 (3,00)
Hörfunk: 10-Punktewert 1,70 (1,50)
Fernsehen: 10-Punktewert 0,58 (0,40)
METIS (Texte im Internet): 20,00 ab 1.500 Abrufe (12,00)
METIS-Sonderausschüttung: 10,00 (10,00) bis 20 Texte in 6 Stufen von 30,00 (30,00) für 21 – 60 Texte bis 480,00 (480,00) bei über 480 Texte pro Domain / Kappungsgrenze: 960 Euro