Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung zur Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages kritisiert ver.di den vorliegenden Gesetzentwurf als wenig beschäftigtenfreundlich: „Obwohl die Bundesregierung das Filmförderungsgesetz komplett neu aufgesetzt hat, hat sie wieder einmal die Chance verstreichen lassen, die Interessen der im Filmbereich Beschäftigten angemessen zu berücksichtigen. Das Gesetz geht an den Filmschaffenden vorbei und sollte dringend überarbeiten werden“, so ver.di-Vize Frank Werneke.
Insbesondere kritisiert ver.di, dass soziale Mindestanforderungen in den Förderkriterien der Filmförderungsanstalt vernachlässigt würden. Eine Folge sei, dass auch Filmproduktionen gefördert würden, die finanzielle und sozialrechtliche Mindeststandards auf Seiten der Beschäftigten missachteten. „Wenn sich ein Filmhersteller auf eine Förderung bewirbt, soll er auch darlegen, welche Mindestregelungen bei ihm gelten und ob ein Tarifvertrag vorliegt“, forderte Frank Werneke. „Oft wird auch bei nicht-tarifgebundenen Produktionen mit Tarifgagen und Beschäftigungsbedingungen kalkuliert, ohne diese wirklich zu gewähren. Hier braucht es ein Bewusstsein der Fördergremien, dass diejenigen, die ein Filmwerk handwerklich und kreativ erst möglich machen, auch angemessen entlohnt und abgesichert sind.“ Hier müsse die Bundesregierung noch nacharbeiten und einen entsprechenden Vorschlag des Bundesrates befolgen.
Positiv wertete Werneke die nun vorgesehene und von ver.di seit längerem geforderte Neuregelung, wonach Filmproduktionen künftig tarifvertragliche Urhebervergütungen als sogenannte vorabzugsfähige Kosten geltend machen können. „Damit wird nicht nur eine Gesetzeslücke geschlossen. Vor allem profitieren Urheberinnen und Urheber von dieser Regelung“, so der stellvertretende ver.di-Vorsitzende.
Hier die komplette verdi-Stellungnahme_FFG-Novelle