Filmförderung: ver.di fordert Nachbessern der Gesetzesnovelle

Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung zur Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages kritisiert ver.di den vorliegenden Gesetzentwurf als wenig beschäftigtenfreundlich: „Obwohl die Bundesregierung das Filmförderungsgesetz komplett neu aufgesetzt hat, hat sie wieder einmal die Chance verstreichen lassen, die Interessen der im Filmbereich Beschäftigten angemessen zu berücksichtigen. Das Gesetz geht an den Filmschaffenden vorbei und sollte dringend überarbeiten werden“, so ver.di-Vize Frank Werneke.

Insbesondere kritisiert ver.di, dass soziale Mindestanforderungen in den Förderkriterien der Filmförderungsanstalt vernachlässigt würden. Eine Folge sei, dass auch Filmproduktionen gefördert würden, die finanzielle und sozialrechtliche Mindeststandards auf Seiten der Beschäftigten missachteten. „Wenn sich ein Filmhersteller auf eine Förderung bewirbt, soll er auch darlegen, welche Mindestregelungen bei ihm gelten und ob ein Tarifvertrag vorliegt“, forderte Frank Werneke. „Oft wird auch bei nicht-tarifgebundenen Produktionen mit Tarifgagen und Beschäftigungsbedingungen kalkuliert, ohne diese wirklich zu gewähren. Hier braucht es ein Bewusstsein der Fördergremien, dass diejenigen, die ein Filmwerk handwerklich und kreativ erst möglich machen, auch angemessen entlohnt und abgesichert sind.“ Hier müsse die Bundesregierung noch nacharbeiten und einen entsprechenden Vorschlag des Bundesrates befolgen.

Positiv wertete Werneke die nun vorgesehene und von ver.di seit längerem geforderte Neuregelung, wonach Filmproduktionen künftig tarifvertragliche Urhebervergütungen als sogenannte vorabzugsfähige Kosten geltend machen können. „Damit wird nicht nur eine Gesetzeslücke geschlossen. Vor allem profitieren Urheberinnen und Urheber von dieser Regelung“, so der stellvertretende ver.di-Vorsitzende.

Hier die komplette verdi-Stellungnahme_FFG-Novelle

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Wie berichten über Katastrophen?

Medien müssen immer häufiger über Krisen unterschiedlicher Art berichten. Für die gesellschaftliche Resilienz ist es wichtig, dass dies empathisch, sachgerecht und konstruktiv geschieht. Die Studie "Berichten über Leid und Katastrophen" der Otto-Brenner-Stiftung gibt Anregungen, wie das gelingen kann. Die Ahrtalflut 2021 ist hierfür ein Lehrstück.  
mehr »

DGB Bayern will einen starken ÖRR

Der DGB Bayern und seine Mitgliedsgewerkschaften haben im Rahmen eines Austauschs mit der Intendantin des Bayerischen Rundfunks, Katja Wildermuth, die Bedeutung eines starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Bayern betont. Angesichts wachsender Kritik an den Strukturen und der Berichterstattung des ÖRR erkennt der DGB Bayern die Notwendigkeit umfassender Reformen, warnt aber vor Kürzungen beim Rundfunkbeitrag.
mehr »

Sorge um Pressefreiheit in Osteuropa

„Journalistinnen und Journalisten stehen In vielen Ländern Osteuropas unter enormem Druck von Regierungen. Von Pressefreiheit kann angesichts von Repressalien wie Klagen, Bedrohungen und Inhaftierungen keine Rede mehr sein. Dabei machen die Journalist*innen einfach nur eins – ihre Arbeit“, betont Tina Groll, Bundesvorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, anlässlich der Verleihung der Free Media Awards 2024 für Medienschaffende in Osteuropa heute norwegischen Nobel-Institut in Oslo.
mehr »

Brandenburg bleibt ausreichend informiert

Am 22. September wählen die Bürger*innen Brandenburgs für fünf Jahre den neuen Landtag. Rund 2,1 Millionen Wahlberechtigte sind zwischen der Uckermark im Norden und der Lausitz im Süden zur Wahl aufgerufen. Regionale politische Information beziehen die Bürger*innen aus einem schrumpfenden Zeitungsangebot, der öffentlich-rechtlichen Zweiländeranstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sowie einem guten Dutzend kleiner privater TV-Sender.
mehr »