Mehr Gehalt für Verlagsangestellte

Drei Tarifabschlüsse nach langen zähen Verhandlungen

Im Oktober wurden nach mitunter monatelangen Verhandlungen für die Angestellten in Zeitungsverlagen von Niedersachsen und Bremen, Hamburg sowie Nordrhein-Westfalen Tarifabschlüsse erzielt.


In Niedersachsen und Bremen erfolgt mit der Gehaltsabrechnung 12/2011 eine Einmalzahlung von 200 Euro. Auszubildende erhalten 100 Euro. Teilzeitbeschäftigte bekommen die Einmalzahlung anteilig. Zum 1. Juni 2012 gibt es eine lineare Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen von 2 %. Zum 1. Juni 2013 nochmals 1,1 %. Der Gehaltstarifvertrag ist erstmals zum 30. April 2014 kündbar. Erklärungsfrist bis 15. November. Leider ist der Manteltarifvertrag weiter offen. Vereinbart wurde, zeitnah Gespräche aufzunehmen, mit dem Ziel den MTV bis zum 31. Oktober 2012 wieder in Kraft zu setzen. Die vielfältigen Aktionen und Warnstreiks der Kolleginnen und Kollegen in den Verlagen haben dazu beigetragen, die seit 2009 bestehende Dauerverweigerungshaltung der Zeitungsverleger aufzuweichen. Die massive Forderung nach einem MTV2 mit schlechteren Bedingungen für Neueingestellte wurde abgewehrt.
In Hamburg erhalten die Angestellten der Zeitungsverlage im Dezember 2011 eine Einmalzahlung von 200 Euro (Auszubildende 100 Euro), im September 2012 eine Gehaltserhöhung von 2% und im Dezember 2013 eine weitere Einmalzahlung von 200 Euro (Auszubildende 100 Euro). Der Manteltarifvertrag wurde gesichert – er ist erstmals kündbar zum 30. Juni 2013. Erklärungsfrist bis 10. November.
In Düsseldorf wurde für die Verlagsangestellten in NRW der Gehaltstarifvertrag rückwirkend zum 1. Juli 2011 wieder in Kraft gesetzt. Die Angestellten erhalten mit dem Gehalt für Dezember 2011 und für September 2013 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 200 Euro. Teilzeitbeschäftigten wird die Einmalzahlung anteilig gewährt. Auszubildende bekommen mit der Ausbildungsvergütung für Dezember 2011 und für September 2013 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 100 Euro. Ab 1. September 2012 werden die Gehälter bis Gehaltsgruppe 3 um 2% und die Gehälter ab Gehaltsgruppe 4 und die Ausbildungsvergütungen um 1,75% erhöht. Der Gehaltstarifvertrag gilt bis 30. Juni 2014. Der Manteltarifvertrag wird zum 1. Januar 2012 wieder in Kraft gesetzt. Erstmals zum 30. September 2014 kündbar. Erklärungsfrist bis zum 10. November.

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