Mehr Gehalt für Verlagsangestellte

Drei Tarifabschlüsse nach langen zähen Verhandlungen

Im Oktober wurden nach mitunter monatelangen Verhandlungen für die Angestellten in Zeitungsverlagen von Niedersachsen und Bremen, Hamburg sowie Nordrhein-Westfalen Tarifabschlüsse erzielt.


In Niedersachsen und Bremen erfolgt mit der Gehaltsabrechnung 12/2011 eine Einmalzahlung von 200 Euro. Auszubildende erhalten 100 Euro. Teilzeitbeschäftigte bekommen die Einmalzahlung anteilig. Zum 1. Juni 2012 gibt es eine lineare Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen von 2 %. Zum 1. Juni 2013 nochmals 1,1 %. Der Gehaltstarifvertrag ist erstmals zum 30. April 2014 kündbar. Erklärungsfrist bis 15. November. Leider ist der Manteltarifvertrag weiter offen. Vereinbart wurde, zeitnah Gespräche aufzunehmen, mit dem Ziel den MTV bis zum 31. Oktober 2012 wieder in Kraft zu setzen. Die vielfältigen Aktionen und Warnstreiks der Kolleginnen und Kollegen in den Verlagen haben dazu beigetragen, die seit 2009 bestehende Dauerverweigerungshaltung der Zeitungsverleger aufzuweichen. Die massive Forderung nach einem MTV2 mit schlechteren Bedingungen für Neueingestellte wurde abgewehrt.
In Hamburg erhalten die Angestellten der Zeitungsverlage im Dezember 2011 eine Einmalzahlung von 200 Euro (Auszubildende 100 Euro), im September 2012 eine Gehaltserhöhung von 2% und im Dezember 2013 eine weitere Einmalzahlung von 200 Euro (Auszubildende 100 Euro). Der Manteltarifvertrag wurde gesichert – er ist erstmals kündbar zum 30. Juni 2013. Erklärungsfrist bis 10. November.
In Düsseldorf wurde für die Verlagsangestellten in NRW der Gehaltstarifvertrag rückwirkend zum 1. Juli 2011 wieder in Kraft gesetzt. Die Angestellten erhalten mit dem Gehalt für Dezember 2011 und für September 2013 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 200 Euro. Teilzeitbeschäftigten wird die Einmalzahlung anteilig gewährt. Auszubildende bekommen mit der Ausbildungsvergütung für Dezember 2011 und für September 2013 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 100 Euro. Ab 1. September 2012 werden die Gehälter bis Gehaltsgruppe 3 um 2% und die Gehälter ab Gehaltsgruppe 4 und die Ausbildungsvergütungen um 1,75% erhöht. Der Gehaltstarifvertrag gilt bis 30. Juni 2014. Der Manteltarifvertrag wird zum 1. Januar 2012 wieder in Kraft gesetzt. Erstmals zum 30. September 2014 kündbar. Erklärungsfrist bis zum 10. November.

wen

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Schlaffe Tarifangebote bei der ARD

Programmeinschnitte, Sparmaßnahmen und minimale Tarifangebote der ARD. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisiert die Haltung der Sender und kündigt Proteste an. Im Rahmen der Tarifverhandlungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk habe es zwar erste Angebote vom Bayerischen Rundfunk (BR) und vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) gegeben. Die Angebote blieben aber laut ver.di weit hinter den berechtigten Forderungen der Mitglieder zurück. Sie liegen auch weit unter den Tarifabschlüssen anderer Branchen oder dem öffentlichen Dienst.
mehr »

Top Tarifergebnis im Kino

In den Tarifverhandlungen mit der Kino-Kette UCI (United Cinemas International GmbH) wurde am 19. Februar 2024 ein Tarifergebnis erzielt, das an vielen Stellen die ver.di-Forderungen erreicht, so auch den Einstiegslohn von 14 Euro. In der anschließenden Befragung der Mitglieder bis zum 4. März gab es keinerlei Ablehnung. Somit beschloss auch die ver.di-Tarifkommission einstimmig die Annahme des Tarifergebnisses.
mehr »

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Honoraruntergrenzen bei der Kulturförderung

Claudia Roth will ein Versprechen einlösen und Mindeststandards für Honorare von Freien bei der Kulturförderung des Bundes sichern. Laut Ampel-Koalitionsvertrag von 2021 sollten öffentliche Gelder für die Kultur an faire Vergütung gekoppelt sein. Nun, so die Kulturstaatsministerin, werden „für den Kernbereich der Bundeskulturförderung“ Mindesthonorare für Künstler*innen und Kreative eingeführt.
mehr »